Besser nüchtern Betrunken reiten - ist das erlaubt?

Warendorf · Reiter sind auf öffentlichen Straßen Verkehrsteilnehmer. Wer also alkoholisiert auf dem Pferd unterwegs ist, dem können Probleme drohen - auch wenn Gesetze und Verordnungen manches offen lassen.

Wer sich nach einem Absacker angetüdelt aufs Pferd schwingt, denkt vielleicht: Hauptsache, das Tier ist nüchtern.

Doch das gilt wohl nicht, wenn man auf öffentlichen Verkehrsflächen reitet, wie die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) erklärt: „Nach unserem Kenntnisstand gelten für Gespannfahrer und Reiter sinngemäß die gleichen Verkehrsregeln wie für Fahrzeuge.“ Das regelt die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in Paragraf 28, Absatz 2.

In der StVO, im Straßenverkehrsgesetz (StVG) und im Bußgeldkatalog der StVO finden sich zwar keine Blutalkohol-Grenzwerte für Reiter und Gespannfahrer. Sobald es zu einem Unfall kommt, sind alkoholisierte Reiter allerdings in der Regel schuld - das haben laut der FN entsprechende Urteile in den vergangenen Jahren gezeigt.

Und wie sind die Regeln auf nicht-öffentlichen Straßen und Wegen? Zumindest für den Konsum von Alkohol im Turniersport gilt laut dem nationalen Regelwerk Folgendes: Teilnehmerinnen oder Teilnehmer sind erst bei stark herabgesetzter Leistungsfähigkeit durch übermäßigen Alkoholkonsum („0,5 Promille“) nicht zugelassen oder zu disqualifizieren.

© dpa-infocom, dpa:200709-99-729476/2

(dpa)
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