Wann man für Hund und Katze zahlen muss Diese Regeln gelten für Haustiere in Bus und Bahn

Bonn · Wer seinen Vierbeiner gerne mit auf Reisen nimmt, muss oftmals draufzahlen. Je nach Verkehrsmittel gelten bestimmte Beförderungsregelungen.

Auf dem Bahngleis drängeln die Fahrgäste, aus dem Lautsprecher dröhnt eine Ansage, und mit lautem Piepsen schließen sich die Türen der U-Bahn. Wer mit seinem Hund in Bonn und der Region regelmäßig die öffentlichen Verkehrsmittel nutzt, ist fast täglich mit solchen Situationen konfrontiert.

Während es vor allem wichtig ist, seinen tierischen Begleiter behutsam an eine Bus- oder Bahnreise zu gewöhnen, stellen auch die teilweise unnötig komplizierten Regelungen der Bus- und Bahngesellschaften eine kleine Herausforderung dar. Mal muss man für seinen Vierbeiner zahlen, mal nicht. Die wichtigsten Regeln:

Hund und Katze in Bussen und Stadtbahnen

Der Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) hat festgelegt, dass Hunde in Bussen und Stadtbahnen kostenlos mitgenommen werden können – solange sie unter Aufsicht „einer hierzu geeigneten Person“ stehen.

„Gefährliche Hunde“ müssen einen Maulkorb tragen. Laut Landeshundegsetz in NRW sind damit Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier sowie Bullterrier gemeint, Kreuzungen dieser Rassen und Hunde, „deren Gefährlichkeit im Einzelfall festgestellt wurde.“ Für alle Tiere gilt, dass sie generell nicht auf den Sitzplätzen untergebracht werden dürfen.

Fernbuslinien wie Flixbus untersagen die Mitnahme von Haustieren zumeist grundsätzlich. Ausnahmen gelten nur für Blinden- und Begleithunde – sofern diese auch als solche ausgewiesen werden können.

Kuriose Regeln für Tiere in der Deutschen Bahn

In den Zügen der Deutschen Bahn dürfen Reisende grundsätzlich ihre Haustiere mitnehmen. Was das kostet, hängt jedoch von der Größe des Tieres ab.

Kleine, ungefährliche Haustiere „bis zur Größe einer Hauskatze“, so die Regelung der Deutschen Bahn, dürfen kostenlos mitgenommen werden – allerdings nur, wenn sie in geschlossenen Behältnissen wie einer Tierbox untergebracht sind, die unter den Sitz oder auf die Ablage über dem Sitz passen.

Wer aber als Hundehalter in Begleitung eines etwas größeren Tieres reist, das nicht in eine solche Transportbox passt, zahlt für seinen Vierbeiner den halben Fahrpreis. Das gilt für Normal- und Sparpreise im Fernverkehr. Bei der Online-Buchung müssen Fahrgäste kurioserweise angeben, dass ein Kind von 6 bis 14 Jahren ohne Begleitung verreist – und den Versandweg per Post auswählen.

Wichtig: Online- oder Handytickets für einen Hund können nicht zur sofortigen Verwendung gebucht werden, weil diese personalisiert sind und man nicht den Tiernamen eintragen kann, wie ein Sprecher der Bahn auf Nachfrage erklärt.

Es besteht aber auch die Möglichkeit, das Ticket am Automaten oder im Reisebüro zu kaufen. Bei Gruppentickets wie dem „Länder-Ticket“ oder dem „Schönes-Wochenende-Ticket“ zählen entgeltpflichtige Hunde übrigens als reguläre Person. Auf dem Ticket trägt man dann einfach in einer der Zeilen bei „Name“ den Begriff „Hund“ ein.

Größere Hunde müssen auch in der Deutschen Bahn angeleint sein und einen Maulkorb tragen. Blindenführ- und Begleithunde dürfen immer kostenlos mitfahren und müssen keinen Maulkorb tragen. Zudem sollten Hundebesitzer bei automatisch schließenden Türen aufpassen. Es kann sonst passieren, dass die Türen zugehen und der Hund schon im Zug ist, während Herrchen oder Frauchen noch am Bahnsteig steht.

Mit dpa-Material

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