Advents- und Weihnachtsbeleuchtung "Unachtsamkeit ist die Brandursache Nummer eins"

BONN · Nicht nur brennende Kerzen sind heikel: So vermeidet man Gefahren und Ärger durch unsachgemäße Festbeleuchtung. Tipps von der regionalen Feuerwehr und dem Verbraucherschutz.

 Gefährliches Spiel: Auch Lichterketten können Brände auslösen.

Gefährliches Spiel: Auch Lichterketten können Brände auslösen.

Foto: pa/obs/Lightcycle Retourlogistik

An diesem Sonntag ist es soweit: Auf dem Adventskranz darf die erste Kerze brennen. Überhaupt sind Lichter, Lichterketten und Kerzen in vielen Haushalten in dieser Jahreszeit ein Muss. Die Feuerwehr rät daher zu besonderer Vorsicht und weist auf den Sinn von Rauchmeldern hin, die in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz Pflicht sind. Schließlich sterben allein in Deutschland jedes Jahr rund 360 Menschen durch Wohnungsbrände. Todesursache Nummer eins ist der toxische Brandrauch, sagt Peter Kern, Sprecher des Feuerwehrverbands des Rhein-Sieg-Kreises. Da sich besonders viele Brände während der Vorweihnachtszeit ereignen, gibt Feuerwehrexperte Kern Tipps, wie sich die Brandgefahr minimieren lässt. Vor allem legt er jedem Menschen die rettenden Rauchmelder ans Herz.

Alle Jahre wiederholt sich laut Peter Kern die verhängnisvolle Abfolge: „Es ist oft die Kerze, die zu weit abbrennt oder umkippt, der Adventskranz beziehungsweise der Weihnachtsbaum, der viel zu trocken ist und Feuer fängt.“ Arglose Hausbewohner, bemerkten oft viel zu spät, „dass es derweil lichterloh in ihrem Wohnzimmer brennt.“

Der Brandschutzexperte erklärt, wie man Brände verhindert: „Kerzen sollten in eine standfeste, nicht brennbare Halterung gesteckt werden, und zwar immer senkrecht mit genügend Abstand zu Zweigen und Dekorationen“, sagt Kern: „Vor allem sollten Kerzen niemals unbeaufsichtigt brennen. Unachtsamkeit ist die Brandursache Nummer eins“.

Zudem gibt Peter Kern einen weiteren Punkt zu bedenken: „Nur kipp- und standsichere Weihnachtsbaumständer verwenden und an ausgetrockneten Bäumen keinesfalls Kerzen entzünden.“ Das trockene Geäst brenne mit explosionsartiger Geschwindigkeit ab. Für den Fall der Fälle rät, er einen Eimer mit Wasser oder einen tragbaren Wasserlöscher griffbereit zu halten. Zudem gehörten Zündhölzer, und Feuerzeuge vor Kindern weggeschlossen.

Rauchmelder können Leben retten

Mancher Bewohner fühlt sich auf der sicheren Seite, wenn elektrische Lichterketten statt Wachskerzen den Weihnachtsbaum zieren. Weit gefehlt, sagt Kern: „Auch Lichterketten können Tannengestecke und einen Christbaum in Brand setzen.“ Deswegen sollte man auch Glühlampen nicht zu nah an leicht brennbare Gegenstände wie Strohsterne oder Papierdekorationen klemmen. „Fallen nämlich mehrere Glühbirnen aus, erhitzen sich die restlichen Birnen teils so stark, dass sich daran trockene Zweige oder Papier entzünden können“, warnt er. Daher sollten Lämpchen regelmäßig kontrolliert und gegebenenfalls ausgetauscht werden. „Dabei allerdings auf die richtige Wattstärke achten“, mahnt Peter Kern: „Stärkere Lampen ziehen zu viel Energie, so dass sich die dünnen Stromkabel überhitzen und möglicherweise Schwelbrände auslösen.“

Wenn es nicht möglich ist, einzelne Lampen einer Kette auszutauschen, rät er „die gesamte Kette ausmustern“. Auch vom Flicken beschädigter Kabel hält er nichts. Zudem sollten Lichterketten, wie grundsätzlich jede Weihnachtsbeleuchtung, vor dem Schlafen gehen oder Verlassen des Hauses Wohnung ausgeschaltet werden. Darüber hinaus empfiehlt der Kreisfeuerwehrverband beim Kauf von Lichterketten auf das GS-Zeichen für geprüfte Sicherheit zu achten.

Kommt es dennoch zu einem Wohnungsbrand, können Rauchmelder Leben retten. Peter Kern betont, dass die Installation der Warngeräte mittlerweile Pflicht ist: „Und zwar sowohl für Neu- und Umbauten wie seit vergangenem Jahr auch für Bestandsbauten. Vorgeschrieben ist, dass in Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens ein Rauchmelder installiert ist.“

Installation auf Balkon erfordert Vorsicht

Für den Einbau sei der Eigentümer verantwortlich, ebenso für die Betriebsbereitschaft. Mit einer Einschränkungen: „In Mietwohnungen ist der Mieter für die Wartung der Geräte zuständig.“ Und wie steht es um den Versicherungsschutz, wenn ein Rauchmelder fehlt? „Derzeit ist unklar, wie es sich rechtlich mit der Leistungspflicht der Versicherung verhält“, stellt dazu das Portal „Rauchmelder retten Leben“ klar, „da Gerichtsurteile zu solchen Fällen noch gänzlich fehlen“. Es seien keine Fälle bekannt, in denen sich ein fehlender oder unsachgemäß betriebener Rauchmelder negativ auf die Versicherungsleistung ausgewirkt hätte.

„Es gibt praktisch keine Auswirkungen auf den Versicherungsschutz, weil der fehlende oder unsachgemäß betriebene Rauchmelder für den Schaden beziehungsweise die Schadenshöhe ursächlich sein müsste“, sagt auch Christian Ponzel vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft: „Ein solcher Zusammenhang kann in der Regel nicht hergestellt werden.“ Das gelte auch für Mietwohnungen.

Wenn es um die Installation von Lichterglanz an der Außenseite der Wohnung, etwa auf dem Balkon geht, ist ebenfalls Vorsicht geboten. Darauf weist die Bonner Verbraucherschutzorganisation Wohnen im Eigentum (WiE) hin: „Schnell kann das Installieren von Lampen oder auffälligen Lichterketten zum Streit mit den Miteigentümern führen“, sagt Referentin Sabine Feuersänger. „Der Balkon gehört zwar zur Wohnung, ist aber Gemeinschaftseigentum.“ Sie empfiehlt daher: „Vorherige Absprachen beugen Konflikten vor.“

Eigentümer müssen Rücksicht aufeinander nehmen

Installiert ein Wohnungseigentümer auf seinem Balkon eine feste, von außen sichtbare Beleuchtung, handelt es sich um eine bauliche Veränderung. Dies gelte laut Feuersänger grundsätzlich auch für Lichterketten, die zwar nicht fest mit dem Balkon oder der Balkonbrüstung verbunden, aber dauerhaft installiert sind, „also nicht etwa nur zur Weihnachtszeit“. Zu baulichen Veränderungen an Balkonen müsse die Wohnungseigentümergemeinschaft einen Zustimmungsbeschluss fassen.

Anders, wenn es um die zeitweise Anbringung von Lichterketten etwa in der Weihnachtszeit geht: „Diese können als übliche Benutzung des Balkons durchgehen“, sagt Feuersänger. Zu hell oder schrill sollte der Lichtschmuck jedoch nicht sein. Eigentümer hätten nämlich aufeinander Rücksicht zu nehmen.

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