Mietrecht Was passiert, wenn Mieter oder Vermieter sterben

BONN · Fachanwalt Markus Gelderblom von Haus & Grund Bonn/Rhein-Sieg erklärt, welche Rechtsfolgen ein Todesfall im Mietverhältnis hat.

 Stirbt ein Mieter, müssen die Angehörigen nicht aus der gemeinsamen Wohnung ausziehen. Der Mietvertrag bleibt in der Regel weiterhin in Kraft.

Stirbt ein Mieter, müssen die Angehörigen nicht aus der gemeinsamen Wohnung ausziehen. Der Mietvertrag bleibt in der Regel weiterhin in Kraft.

Foto: STOCK ADOBE
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