Neue Regelungen Was sich 2019 für Verbraucher ändert

Bonn · Ein steuerfreies Jobticket, mehr Netto vom Brutto, mehr Mieterschutz und mehr Recycling: Verbraucher müssen sich in 2019 wieder auf einige Neuerungen einstellen. Ein Überblick.

Im kommenden Jahr müssen sich die Verbraucher wieder auf zahlreiche Neuerungen einstellen. So sinken die Beiträge zur Krankenversicherung und Arbeitslosenversicherung, Fahrverbote treten in Kraft und die Kosten für Auslandstelefonate werden gedeckelt.

Mehr Netto vom Brutto

Der Beitrag für die Arbeitslosenversicherung sinkt zum Januar von 3,0 auf 2,5 Prozent. Ab Neujahr teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer zudem wieder den Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung zu gleichen Teilen - für Arbeitnehmer ist das eine Entlastung. Der Zusatzbeitrag sinkt im Schnitt von 1,0 auf 0,9 Prozent. Für Selbständige mit geringem Einkommen halbiert sich der Mindestbeitrag auf 171 Euro pro Monat. Außerdem gibt es höhere Steuerfreibeträge und einen Ausgleich für die sogenannte kalte Progression im Steuertarif. Der Beitrag zur Pflegeversicherung steigt hingegen um 0,5 Punkte auf 3,05 Prozent - für Kinderlose auf 3,3 Prozent.

Mehr Kindergeld

Für Eltern gibt es mehr Kindergeld. Der monatliche Betrag steigt ab Juli für das erste und zweite Kind von 194 auf 204 Euro. Der Kinderfreibetrag wird bereits ab Januar entsprechend angehoben.

Rente

Mütter mit vor 1992 geborenen Kindern sollen einen halben Rentenpunkt zusätzlich angerechnet bekommen. Bei der Berechnung der Erwerbsminderungsrente wird nicht mehr wie bislang davon ausgegangen, dass Empfänger bis zum 62. Lebensjahr gearbeitet haben. In Firmen mit mehr als 45 Beschäftigten haben diese ab Januar das Recht, nach einer Teilzeitbeschäftigung wieder voll zu arbeiten. Die Teilzeitphase kann zwischen einem und fünf Jahren dauern. Unternehmen mit bis zu 200 Arbeitnehmern müssen aber nur einem von 15 den Anspruch gewähren.

Mindestlohn steigt

Der Mindestlohn klettert zum 1. Januar von aktuell 8,84 Euro pro Stunde auf 9,19 Euro, ab 2020 weiter auf 9,35 Euro.

Mieten

Mieter sollen ab Januar besser vor hohen Mietsteigerungen geschützt werden. Die Umlage der Modernisierungskosten wird stärker begrenzt; in Gebieten, wo die Mietpreisbremse gilt, müssen Vermieter angeben, wie hoch die Vormiete war und warum. Das Justizministerium hat zudem angekündigt, dass die Mietspiegel reformiert werden und sich auf einen längeren Zeitraum beziehen sollen.

Fahrverbote

2019 müssen mehrere Städte Fahrverbote für ältere Diesel verhängen - ab Januar bereits müssen in Stuttgart Diesel bis Euronorm 4 der Umweltzone fernbleiben. In Gelsenkirchen gilt ab Juli für die Kurt-Schumacher-Straße ein Fahrverbot für Diesel bis Euro 5, in Essen für die Umweltzone und die Autobahn im Stadtgebiet für Euro-4-Diesel und ab September für Euro-5-Diesel. In Berlin dürften ab Juni Fahrverbote für acht Straßen gelten. Stadt Bonn will Ausnahmen von Diesel-Fahrverboten.

Elektro-Dieselautos und Jobtickets

Wer ein Elektro-Dienstauto privat nutzt, muss dies bislang mit einem Prozent des inländischen Listenpreises pro Kalendermonat versteuern. Für E-Autos, die nach dem 31. Dezember 2018 und vor dem 1. Januar 2022 angeschafft werden, sinkt der Wert auf 0,5 Prozent. Verbilligte Jobtickets sind künftig gänzlich steuerfrei.

Telefonate ins EU-Ausland

Telefonieren und das Versenden von SMS ins EU-Ausland wird ab Mitte Mai billiger. Der Preis für Auslandstelefonate wird auf 19 Cent pro Minute gedeckelt. Das Versenden einer SMS darf maximal sechs Cent kosten.

Werbung bei WhatsApp

Ab Februar 2019 will der Messenger-Dienst WhatsApp Werbung zeigen und damit Geld verdienen. Die Anzeigen werden dem Nutzer dann automatisch im Statusbereich angezeigt, wie Stiftung Warentest berichtet. Die Chat-Verläufe sollen dagegen werbefrei bleiben.

Änderungen bei Steuern

Höhere Freibeträge und mehr Zeit für die Steuererklärung sind nur zwei der Neuerungen, die auf Steuerzahler im kommenden Jahr zukommen. Ein Überblick über alle Regeln bekommen Sie hier.

Verpackungsgesetz mit höheren Recyclingquoten

Ab Januar gilt das Verpackungsgesetz, das höhere Recyclingquoten für Glas, Papier, Metalle, Verpackungen und Kunststoffe vorschreibt. Die Recyclingbranche erwartet, dass die höheren Kosten auf die Verbraucher abgewälzt werden.

Neue Geldscheine

Ab 28. Mai gibt es die neuen 100-Euro- und 200-Euro-Scheine. Neue 100- und 200-Euro-Scheine erhalten Porträtfenster.

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