17-Jähriger verursacht Unfall mit 1,24 Promille

Es war ein typischer alkoholbedingter Unfall: Der Fahrer bemerkte zu spät, dass ein vor ihm fahrender 63-Jähriger bremste, fuhr ihm mit voller Wucht auf und verursachte einen Sachschaden von 12 000 Euro.

Rhein-Sieg-Kreis. Es war ein typischer alkoholbedingter Unfall, sagt Markus Grommes, Sprecher der Kreispolizeibehörde: Der Fahrer bemerkte zu spät, dass ein vor ihm fahrender 63-Jähriger bremste, fuhr ihm mit voller Wucht auf und verursachte einen Sachschaden von 12 000 Euro. So geschehen, wie berichtet, am Freitagabend auf der B 507 bei Donrath.

Und doch unterscheidet sich dieser Unfall von anderen. Der Verursacher ist erst 17 Jahre alt. Zwar saß er angesichts seiner vorläufigen Fahrerlaubnis für begleitetes Fahren nicht unrechtmäßig hinter dem Steuer. Aber, anders als per Gesetz vorgeschrieben, war er ohne eine seiner eingetragenen, mindestens 30 Jahre alten Begleitpersonen unterwegs und hatte überdies Alkohol getrunken. 1,24 Promille ergab der Test der Polizei.

Das begleitete Fahren mit 17 soll die hohe Unfallquote unter Fahranfängern senken. Ein Ziel, das der Rhein-Sieg-Kreis binnen des mehr als fünf Jahre währenden Modellversuchs erreicht hat: "Die Zahl der Unfälle, an denen 17-jährige Fahrer mit Begleiter beteiligt waren, ist minimal", sagt Polizeisprecher Burkhard Rick mit Blick auf die 14 566 jungen Leute, die seit Oktober 2005 im Kreis ihren Führerschein mit 17 gemacht haben.

Den Fall des jungen Lohmarers bezeichnet sein Kollege Markus Grommes auf Nachfrage denn auch als Einzelfall: "Es ist das erste Mal, dass wir einen alkoholisierten 17-Jährigen haben, der ohne Begleiter unterwegs ist." Dessen Mutter habe von der Fahrt ihres Sohnes erst erfahren, als die Polizei sie darüber informierte. Seinen Führerschein ist der 17-Jährige nun in jedem Fall erst einmal wieder los.

Und bis er sich erneut hinter ein Steuer setzen kann, werden laut Grommes zwei bis drei Jahre vergehen: "Er wird frühestens mit 19 oder 20 seinen Führerschein machen können." Darüber hinaus muss der Lohmarer nun die Folgen seiner Trunkenheitsfahrt tragen: Das heißt, es erwartet ihn eine Geldstrafe.

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