Prozess in Bonn 20-Jähriger aus Königswinter raste auf Polizisten zu

KÖNIGSWINTER/BONN · Ein betrunkener Autofahrer fuhr im vorigen Sommer bei der Verkehrskontrolle plötzlich los und verletzte einen Beamten. Jetzt zog der 20-Jährige seine Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil zurück.

Es war wohl die berühmte letzte Sekunde, in der sich ein 51 Jahre alter Polizist durch einen beherzten Sprung zur Seite gerade noch in Sicherheit bringen konnte. Ein 20-Jähriger war mit seinem Auto in eine nächtliche Kontrolle in der Nähe des Funparks in Königswinter geraten. Zunächst hatte der Fahrer die Geschwindigkeit verringert, dann hatte er plötzlich Gas gegeben und war davon gerast. Kurz darauf waren er und sein Beifahrer von den Beamten, die die Verfolgung aufgenommen hatten, gestellt worden.

Am Dienstag fand sich der junge Mann aus Bonn auf der Anklagebank des Landgerichts wieder. Er hatte Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil des Amtsgerichts eingelegt, das ihn im vergangenen Dezember zu einer Bewährungsstrafe von 15 Monaten verurteilt hatte. Bei dem Vorfall in den frühen Morgenstunden des 23. Juni 2011 hatte sich der Auszubildende der gefährlichen Körperverletzung, des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte, einer vorsätzlichen Trunkenheitsfahrt sowie der Unfallflucht schuldig gemacht.

Gegen diese Verurteilung hatte er Berufung eingelegt, da er steif und fest behauptete, er habe den Mann auf der Straße nicht als Polizisten erkannt. Vielmehr sei er damals davon ausgegangen, dass die Person auf der Straße einer der Männer sein könnte, mit denen er zuvor in der Disco aneinander geraten war.

Doch die Richter der Berufungskammer kamen nach der Vernehmung der Zeugen zu dem Schluss, dass der Angeklagte - bei dem 1,8 Promille Alkohol gemessen worden waren - "erkannt haben muss, dass da ein Polizist gestanden hat", so der Vorsitzende Richter Volker Kunkel. Das Opfer hatte bei der Kontrolle in der Dämmerung gegen fünf Uhr am Morgen nicht nur eine gelbe Warnweste an, sondern auch die rote Anhaltekelle hochgehalten. "Wer so auf einen Polizisten zufährt, nimmt billigend in Kauf, dass dieser verletzt wird", so Kunkel. Die Hand des Beamten war bei dem Hechtsprung noch vom Auto erfasst worden, die Kelle war zersplittert. Bis heute ist der Polizist aufgrund der erlittenen Handverletzung dienstunfähig.

Auf Anraten der Kammer nahm der Angeklagte schließlich die Berufung zurück. Damit bleibt das erstinstanzliche Urteil bestehen. Dem 20-Jährigen wurde eine Führerscheinsperre von anderthalb Jahren auferlegt. Zudem muss er als Bewährungsauflage unter anderem 1000 Euro an den verletzten Polizisten zahlen.

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