20-Jähriger verprügelt an seinem Geburtstag den Ex seiner Freundin

Täter steht in Bad Honnef vor Gericht - Auch vermeintliches Alibi der Mutter hilft nicht mehr

20-Jähriger verprügelt an seinem Geburtstag den Ex seiner Freundin
Foto: dpa

Bad Honnef. Weil er am Morgen seines 20. Geburtstags seinen ehemals besten Freund und Ex-Freund seiner Freundin verprügelt haben sollte, musste sich jetzt ein Heranwachsender gemeinsam mit seinem zwei Jahre älteren Bruder vor dem Königswinterer Amtsgericht wegen gefährlicher Körperverletzung und weiterer Straftaten verantworten.

Jahrelang waren der 20-Jährige und sein Freund die besten Kumpane, auch die eine oder andere Straftat begingen die beiden gemeinsam, denn der Justiz sind sie längst keine Unbekannten mehr. So wurde der 20-Jährige 2003 wegen Diebstahls und Raubs zu eineinhalb Jahren auf Bewährung verurteilt - er hatte älteren Frauen die Handtaschen gestohlen.

Doch mit der dicken Freundschaft war es an Karneval vorbei - da spannte der 20-Jährige nämlich seinem Kumpel die Freundin aus. In der Folgezeit beschimpften die beiden sich wechselseitig, vor allem der Verlassene schreckte auch vor unverhohlenen Drohungen nicht zurück. Dass auch die Mütter in die umfassenden Beleidigungen einbezogen wurden, trug ebenfalls nicht zur Deeskalation bei.

Mit dem, was danach passierte, wollten der 20-Jährige und sein Bruder vor Gericht dann nichts zu tun gehabt haben. Und die Mutter der Brüder gab ihrem jüngeren Sohn sogar ein Alibi für die Tatzeit. Doch verstrickte sie sich bei ihrer Aussage so in Widersprüche und wurde an einigen Stellen sogar der Lüge überführt, dass der Richter ihr zum Schluss keinen Glauben schenkte.

Vielmehr stand für Strafrichter Ulrich Feyerabend am Ende Folgendes fest: Nachdem der 20-Jährige in einer Honnefer Kneipe in der Nacht zuvor gefeiert hatte, erschien er am Morgen seines Geburtstages gegen 7.30 Uhr mit seinem Bruder vor der Tür seines ehemaligen Kumpels. Sie traten die Wohnungstür ein und überfielen den jungen Mann, der noch in seinem Bett lag und schlief.

Mit dem Hinweis "Das hast du jetzt davon" schlugen und traten sie nach ihrem Opfer - und zwar so heftig, dass schließlich sogar das Bett zusammenbrach. Erst nach einiger Zeit ließen sie von dem Mann ab und gingen.

Doch damit nicht genug: Während die Ermittlungen in dieser Sache noch liefen, leistete sich der 20-Jährige die nächste Straftat: Er traf in der Innenstadt auf eine Gruppe Gleichaltriger und schnippte einem von ihnen eine Zigarettenkippe ins Gesicht. Als dieser empört reagierte, schlug ihm der 20-Jährige zwei Mal mit der Faust ins Gesicht. Auch ein Mädchen, das sich schützend einmischte, schlug er.

Und als hätte er noch nicht genug Schwierigkeiten, stieg er wenig später in eine Wohnung ein. Er und ein Freund hatten gemeinsam getrunken und geraucht, und als ihnen die Zigaretten ausgingen, kletterte der 20-Jährige aus dem Fenster der Dachgeschosswohnung, lief übers Dach und kletterte in die Nachbarwohnung. Er durchsuchte die Räume und nahm neben Zigaretten auch eine Kamera und einen Schlüssel mit. Erst als die schlafende Wohnungsbesitzerin aufwachte, flüchtete er.

Vor Gericht erhielt er nun die Quittung: Während sein älterer Bruder, der strafrechtlich nicht vorbelastet war, für den Überfall auf den Ex-Freund mit einem Jahr auf Bewährung davon kam, verurteile Feyerabend den 20-Jährigen zu einer Gesamtstrafe von eineinhalb Jahren - ohne Bewährung.

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