Angriff auf Neuenahrer Kirmes 22-Jähriger wegen Körperverletzung verurteilt

AHRWEILER · Was ein 22-jährige Bonner auf der Neuenahrer Kirmes getan hat, wird im Jugendjargon ziemlich verharmlosend als "abziehen" bezeichnet.

Doch im Strafrecht handelt es sich um räuberische Erpressung oder zumindest versuchte räuberische Erpressung, die mit einer Haftstrafe von mindestens einem halben Jahr geahndet wird. Das Ahrweiler Schöffengericht hat den jungen Mann am Donnerstag zu einer achtmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt.

Der Angeklagte hatte den ganzen Tag mit Freunden auf der Kirmes getrunken, als er in Begleitung eines Bekannten auf vier Schüler stieß. Die 15-Jährigen - drei Mädchen und ein Junge - saßen nichtsahnend auf einem Mäuerchen, als der 22-Jährige sie aufforderte, ihm ihr Geld zu geben. Als die Schüler erwiderten, sie hätten kein Geld dabei, nahm er den Jungen in den Schwitzkasten und wiederholte seine Forderung, andernfalls werde er den Jungen "kaputt machen".

Daraufhin zeigten die eingeschüchterten Jugendlichen dem Angeklagten ihre leeren Portemonnaies. Während der Angeklagte den 15-Jährigen immer noch in seiner Gewalt hatte, griff eines der Mädchen zu ihrem Handy und alarmierte die Polizei. Daraufhin ließ der 22-Jährige von seinem Opfer ab und flüchtete.

Der Angeklagte räumte die Tat ein. Im Gerichtssaal entschuldigte er sich bei seinen Opfern. Der gebürtige Bonner, der im Alter von 13 Jahren ins Heim gekommen war, und mittlerweile bei seiner Großmutter in Meckenheim lebt, gab zu, ein Alkoholproblem zu haben. Auch an jenem Tag sei er stark alkoholisiert gewesen. Er sei froh, dass damals nicht mehr passiert sei.

Sein Vorstrafenregister umfasst vier Eintragungen, unter anderem hat er wegen Diebstahls im Alter von 18 Jahren einen vierwöchigen Jugendarrest absitzen müssen. Wegen versuchter räuberischer Erpressung und Körperverletzung verurteilte ihn das Gericht nun zu acht Monaten auf Bewährung. Außerdem erteilte es die Weisung, er müsse in eine Entziehungsklinik gehen. Allerdings wird dies nicht der letzte Auftritt des 22-Jährigen vor Gericht gewesen sein. Ein Ermittlungsbeamter berichtete vor Gericht, dass erneut vier Anzeigen gegen den Angeklagten vorliegen, allein zwei wegen Körperverletzung.

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