23-Jähriger fuhr lästigen Bauarbeiter um

Rowdy akzeptierte Straßensperrung nicht - Bonner Gericht verhängte Geldstrafe und Fahrverbot

Bonn. Der junge Mann auf der Anklagebank sieht nicht gerade glücklich drein, und er hat allen Grund dazu. Denn was der 23-jährige Wehrdienstleistende, der gerne Zeitsoldat würde, am 5. April anstellte, brachte ihm eine schwerwiegende Anklage ein - wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, gefährliche Körperverletzung und obendrein noch Unfallflucht. Und das alles nur, weil er eine Straßensperrung nicht akzeptierte, weiterfuhr und dabei einen Bauarbeiter, der ihm die Durchfahrt verweigerte, zu Fall brachte. Sein Opfer kam mit dem Schrecken und einer Prellung davon, der 23-Jährige aber sitzt nun vor dem Schöffengericht und hat Angst, dass er sich die Zukunft verbaut hat. Denn gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr wird normalerweise hart bestraft. Und so versichert der sichtlich geknickte junge Mann dem Gericht, dass er den Arbeiter keinesfalls umfahren wollte. Er habe es eilig gehabt, jedoch beim zweiten Anlauf vor dem Mann abgebremst. Der aber habe auf seine Stoßstange eingetreten, sei auf seine Fahrerseite gekommen, habe die Scheibenwischer gepackt, und er habe es mit der Angst zu tun bekommen.

Nur deshalb habe er Gas gegeben und sei weggefahren. Dass er dabei den Mann mit dem Spiegel touchiert habe, habe er gemerkt, aber der Mann sei ja nicht umgefallen. Eine Stunde fuhr er wegen der Beschädigung an seinem Dienstwagen zur Polizei, wo man ihn schon erwartete. Der Arbeiter war schon da. Der Polizist, mit dem der Angeklagte damals sprach, glaubte ihm seine Geschichte, wie er nun als Zeuge im Prozess erklärt. Für ihn hatte sich da was hochgeschaukelt mit Imponiergehabe auf beiden Seiten, und passiert sei eigentlich nicht viel. Der Arbeiter habe keine Spuren eines Sturzes gehabt. Doch er habe dem 23-Jährigen auch gesagt: "Ich weiß nicht, ob der Richter dir glaubt."

Diese Bedenken sollten sich bewahrheiten, denn das Gericht befindet: Der Angeklagte ist im Sinne der Anklage schuldig, denn es ging ihm nur um eins - "den Arbeiter zu zwingen, wie ein Reh vor ihm her zu springen und zu flüchten", weil er unbedingt den kürzesten Weg fahren wollte. Allerdings hält das Gericht den Antrag der Staatsanwältin von 15 Monaten Bewährungsstrafe für völlig überzogen und verhängt 1000 Mark Geldstrafe und drei Monate Fahrverbot. Den Führerschein kassiert der Richter noch im Prozess.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort