Prozess vor dem Amtsgericht Rheinbach 29-Jährige muss wegen Trunkenheit am Steuer und Unfallflucht 1500 Euro Geldbuße zahlen

RHEINBACH · Wegen Trunkenheit am Steuer und Unfallflucht hat sich eine 29-Jährige aus Rheinbach vor dem dortigen Amtsgericht verantworten müssen. Ihr wird vorgeworfen, am 16. Dezember 2011 in alkoholbedingt fahruntüchtigem Zustand, wie es in der Amtssprache heißt, bei einem Wendemanöver ein am Straßenrand geparktes Auto gestreift zu haben.

Dann soll sie sich, obwohl sie dies bemerkte, vom Unfallort entfernt haben. Mehr noch: Als zwei Zeuginnen sie ansprachen, ignorierte sie das und fuhr weiter. Am nächsten Tag ging sie schließlich zur Polizei und zeigte sich selbst an.

Zunächst wollte die Angeklagte sich vor Gericht nicht äußern. Als Amtsrichter Ulrich Schulte-Bunert erklärte, er müsse in diesem Fall ihren Führerschein einziehen, beriet sich die 29-Jährige noch einmal mit ihrem Anwalt und schilderte dann den Vorfall, soweit sie sich daran erinnere. Viel wisse sie allerdings nicht mehr. Sie habe an diesem Abend einen kompletten Filmriss gehabt.

Alles, was sie sagen könne, sei, dass sie bei einer Freundin hatte übernachten wollen und mit ihr zwischen 20 und 22.30 Uhr einen Kräuterlikör und ein Glas Sekt getrunken habe, bevor sie später dann doch noch nach Hause gefahren sei. Eine der Zeuginnen, die das verunglückte Wendemanöver beobachtet und die Fahrerin vom Auto aus darauf angesprochen hatte, sagte, die 29-Jährige habe gleichgültig und benommen gewirkt.

Die Angeklagte sagte, eine Nachbarin habe sie am nächsten Vormittag auf einen Schaden an ihrem Auto aufmerksam gemacht und sei schließlich mit ihr zur Polizei gefahren. Der gegen 12.24 Uhr ermittelte Blutalkoholwert betrug 0,08 Promille. Da sich die näheren Umstände dieses Falles letztlich nicht mehr klären ließen, an den Zeugenaussagen aber grundsätzlich kein Zweifel bestehe, stellte Amtsrichter Schulte-Bunert das Verfahren schließlich vorläufig ein. Der 29-Jährigen wurde zur Auflage gemacht, eine Geldbuße in Höhe von 1500 Euro zu zahlen. Sobald sie das getan hat, ist die Angelegenheit für sie endgültig erledigt.

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