Schlägerei auf einer Grillparty 30-Jähriger aus Meckenheim verurteilt

RHEINBACH · Wegen vorsätzlicher Körperverletzung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte ist ein 30-Jähriger aus Meckenheim zu einer Geldstrafe von 2250 Euro verurteilt worden.

 Das Disziplinarverfahren gegen einen Lehrer aus dem Kreis Neuwied, der Sex mit einer minderjährigen Schülerin hatte, ist eingestellt worden.

Das Disziplinarverfahren gegen einen Lehrer aus dem Kreis Neuwied, der Sex mit einer minderjährigen Schülerin hatte, ist eingestellt worden.

Foto: dpa

Das Rheinbacher Amtsgericht sah es als erwiesen an, dass der Mann am 2. Juli 2011 bei einer Familienfeier zuerst seine Frau und dann einen völlig Unbeteiligten geschlagen hatte, der eigentlich nur hatte schlichten wollen. Anschließend hatte sich der 30-Jährige den Polizeibeamten widersetzt, die ihn in Gewahrsam nehmen wollten.

Der Angeklagte bestritt, auf seine Frau losgegangen zu sein. Er habe sie lediglich unsanft am Arm gepackt und ihr ein Bein stellen wollen. "Ich war müde und hatte getrunken, was ich nicht vertrage. Ich wollte nur noch nach Hause, und ihr war das nicht recht." Das alles habe sich abgespielt, bevor er vom Schwager seines Bruders verprügelt und so übel am Kopf getroffen worden sei, dass die Polizei ihn später ins Krankenhaus habe bringen müssen.

Die 27-jährige Ehefrau verweigerte die Aussage, aber der Zeuge (32), der damals zur Hilfe gerufen worden war, erinnerte sich, dass der Angeklagte bereits deutliche Spuren einer vorangegangenen Prügelei aufgewiesen habe. "Ich habe ihm die Hand auf die Schulter gelegt und gesagt, er soll endlich seine Frau in Ruhe lassen. Und er hat mich zu Boden geworfen, sich auf mich gehockt und mir mit der Faust ins Gesicht geschlagen, obwohl ich eine Brille trug." Der 32-Jährige hatte danach ein blaues Auge und brauchte eine neue Brille.

Schwerer wog aus Sicht von Amtsrichter Ulrich Schulte-Bunert das, was eine 31-jährige Zeugin aussagte: Die Frau des Angeklagten habe ihr kleines Kind schützend vor sich gehalten. Doch ihr Mann habe immer weiter auf sie eingeschlagen. Aggressiv war er auch dem 53-jährigen Polizeihauptkommissar und dessen 40-jähriger Kollegin gegenüber. "Wir hatten große Mühe, ihn in Gewahrsam zu nehmen. Er wand sich immer wieder heraus und stieß uns beide so heftig beiseite, dass es eine Beule im Streifenwagen gab", beschrieb der Zeuge.

Im Gegensatz zum Anwalt des 30-Jährigen, der auf verminderte Schuldfähigkeit plädierte, hielt sich der Richter an die Aussage des Polizisten, der Mann habe trotz 1,7 Promille durchaus noch Kontrolle über seinen Körper gehabt. Zu seinen Gunsten spreche, dass er nicht vorbestraft und zum Teil geständig sei. Gewiss sei er durch den Alkohol enthemmt und durch die eigenen Verletzungen in Rage gewesen. "Aber das entschuldigt nicht, die Frau zu schlagen - schlimmer noch, wenn das eigene Kind dabei noch zusehen muss", fügte Schulte-Bunert hinzu.

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