32-Jähriger vor Rheinbacher Amtsgericht freigesprochen

RHEINBACH · Mit einem Freispruch endete für einen 32-Jährigen aus Wesseling ein Verfahren wegen Körperverletzung vor dem Rheinbacher Amtsgericht. Ihm war vorgeworfen worden, am 1. Oktober 2010 seine Ehefrau an den Haaren in sein Auto gezerrt und ihr dort ins Gesicht geschlagen zu haben.

 Symbolbild.

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Foto: dpa

Außerdem sollte er sie in einem Telefongespräch am 9. Oktober wüst beschimpft haben, bevor er laut Anklageschrift drohte, sie und ihre Familie umzubringen. Da nach dem ersten Verhandlungstag Mitte November noch Zweifel an der Schuld des Angeklagten sowie an der Glaubwürdigkeit seiner Frau bestanden, wurde die Verhandlung jetzt mit der Vernehmung einer weiteren Zeugin fortgesetzt.

Die 23-Jährige war damals im selben Mutter-Kind-Haus untergebracht wie die 19-jährige Hauptbelastungszeugin. Sie bestätigte jedoch im Wesentlichen die Aussagen des Angeklagten. Er habe seine Frau zwar an einer Bushaltestelle angesprochen und wohl auch recht unsanft an der Schulter gepackt. "Aber an den Haaren gezerrt und geschlagen hat er sie nicht, das kann ich mit Sicherheit sagen." Er sei bemüht gewesen, ruhig zu bleiben.

Aufgefallen sei ihr, dass die 19-Jährige ihren Mann bei einem vorangegangenen Telefonat provoziert habe. "Ich verstehe zwar kein Russisch, aber das war deutlich", so die 23-Jährige. Aus Sicht des Gerichts reichten die Beweise für eine Verurteilung des Angeklagten letztlich nicht aus. Amtsrichter Ulrich Schulte-Bunert folgte dem Antrag des Strafverteidigers auf Freispruch, wohingegen die Staatsanwaltschaft zuvor eine Geldstrafe von 500 Euro gefordert hatte.

Auch wenn er gewisse Zweifel habe, ob die junge Frau tatsächlich freiwillig ins Auto ihres Mannes gestiegen sei, handele es sich letztlich um ein weiteres Kapitel einer "turbulenten" Geschichte. Die 2007 geschlossene Ehe sei von Anfang an problematisch gewesen. So habe die Frau mehrmals Strafanzeige gegen ihren Mann gestellt, unter anderem wegen Vergewaltigung und Freiheitsberaubung. Herausgekommen sei dabei nichts.

"Das Ganze bleibt dubios. Und ich bin weder von Ihrer Schuld noch von Ihrer Unschuld überzeugt", sagte Schulte-Bunert abschließend zu dem 32-Jährigen. Tatsache ist, dass dem Vater inzwischen das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die Kinder zugesprochen wurde, erklärte dessen Anwalt. Die Frau habe die Kinder seit Monaten nicht mehr besucht.

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