39-Jähriger soll Seniorin aus Euskirchen in ihrem Haus überfallen haben

Einbrecher mit vielen Vorstrafen

Euskirchen/Bonn. Seine Drogensucht und die daraus resultierende Geldnot brachte den 39 Jahre alten Walter H. (Name geändert) nach eigenen Angaben auf die Idee, eine 77 Jahre alte Rentnerin aus Euskirchen auszurauben. Dabei suchte er sein Opfer nicht willkürlich aus. Der alleinstehenden Frau hatte er schon in Haus und Garten geholfen.

Seit Donnerstag muss sich der Vater zweier kleiner Kinder wegen schweren Raubes und versuchten Computerbetrugs vor dem Bonner Landgericht verantworten. Gleich zu Beginn des Prozesses legte er ein umfassendes Geständnis ab.

Der seit Jahren arbeitslose Mann räumte ein, am 17. März dieses Jahres bei der 77-Jährigen geklingelt zu haben. Maskiert hielt er laut Anklage dem Opfer eine Waffe vor. Zudem soll er der Frau gedroht haben, sie umzubringen, falls sie nicht mache, was er wolle.

Da die Überfallene angeblich nur fünf Euro in ihrem Portemonnaie hatte, soll Walter H. sie im Wohnzimmer mit abgeschnittenen Gardinenschnüren und Kabelbindern an einen Stuhl gefesselt haben. Beim Durchsuchen des Hauses fand der Räuber auch eine Scheckkarte. Die Herausgabe der PIN-Nummer soll er durch das Drohen mit der Waffe und dem Messer erreicht haben.

Während Walter H. die obere Etage erneut durchstöberte, konnte sich die Seniorin allerdings von ihren Fesseln befreien. Beim Versuch, durch das Küchenfenster zu fliehen, stürzte in den darunter liegenden Kellerabgang. Trotz ihrer Verletzungen schaffte sie es, sich zu einer Nachbarin zu retten.

Der Angeklagte ging nach eigenen Angaben zunächst in seine Wohnung. Gegen 20 Uhr habe er dann einen abgelegenen Bankautomaten aufgesucht und mit einem Küchenhandtuch vor dem Gesicht versucht, Geld abzuheben. Das Opfer hatte das Konto jedoch bereits sperren lassen.

Eine Woche später, am 25. März, wurde der Gelegenheitsarbeiter festgenommen - seitdem sitzt er in Untersuchungshaft. Das Vorstrafenregister des Angeklagten enthält 13 Einträge. Am kommenden Verhandlungstag soll das Opfer im Zeugenstand gehört werden.