40-Jähriger aus Ruppichteroth verschickte Porno-Bilder von Kindern im Internet

Bewährung und Geldstrafe für Wiederholungstäter - Richterin: "Schuss vor den Bug"

Siegburg. Fünf Monate Haft auf Bewährung - das ist das Urteil gegen einen 40-jährigen Mann aus Ruppichteroth, der kinderpornografische Fotos besessen und im Internet verbreitet hat. Vergeblich versuchte der Mann am Montag vor dem Amtsgericht, sich als unschuldig darzustellen.

Weder der Staatsanwalt noch Richterin Alice Weismann glaubten dem Mann, der sagte, er habe von den Bildern auf seinem Notebook keine Ahnung gehabt. Richterin Weismann legte dem Angeklagten neben der Bewährung auf, an das Kinderheim Pauline von Mallinckrodt eine Geldstrafe von 1 000 Euro zu entrichten.

"Ich habe nicht gewusst, was ich für Fotos per E-Mail zugeschickt bekommen habe und habe keine Ahnung, wie jemand Zugriff auf meinen Rechner bekommen konnte, um sich Bilder herunterzuladen." Diese Behauptung hielt der 40-Jährige bis zum Schluss aufrecht.

Für den Staatsanwalt war das eine Schutzbehauptung, die er als "barer Unsinn" bezeichnete. Bereits 1999 war der Ruppichterother aufgrund ähnlicher Delikte aufgefallen. Auch damals fand die Polizei Fotos mit kinderpornografischem Inhalt auf dem Rechner des Angeklagten. Damals hatte er zugegeben, die Fotos gekannt und per E-Mail verschickt zu haben. Deswegen wurde er 1999 zu einer Geldstrafe von 4 200 Mark verurteilt.

Dies Mal wurde es "teurer", denn Weismann sorgte mit der verhängten Bewährungsstrafe dafür, dass der Ruppichterother jetzt vorbestraft ist. 14 Fotos mit pornografischen Darstellungen von Jungs unter 14 Jahren wurden beim Angeklagten auf einer CD gefunden. "Ich habe nicht gewusst, welche Dateien ich auf CD gebrannt habe. Ich fertige von sämtlichen Dateien Sicherungskopien an", behauptete der Angeklagte, der immer wieder beteuerte, dass er sich nicht an Kinderpornografie ergötze.

Dem steht allerdings entgegen, dass 1999 rund 12 000 Sex-Fotos, bei denen es sich zum Teil um Kinderpornografie handelte, auf seinem Rechner entdeckt wurden. Dass er sich im jetzt zur Verhandlung stehenden Fall die Fotos, die ihm vermutlich von Gleichgesinnten zugeschickt wurden, nicht angeschaut habe und die Dateien einfach auf CD gespeichert habe, ohne den Inhalt zu kennen, nahmen ihm Staatsanwaltschaft und Richterin nicht ab.

Auch seiner Behauptung, die Fotos seien ohne sein Wissen von seinem Rechner heruntergeladen worden, schenkte das Gericht keinen Glauben. "Dann muss ja jemand wissen, was sie auf ihrem Rechner haben", sagte der Staatsanwalt. "Es ist doch Unsinn, sich Bilder herunterzuladen und sie sich nicht anzuschauen", sagte Weismann. "Sie wissen, dass hinter all diesen Fotos ein großer Missbrauch an Kindern steht."

"Jemand wie Sie schafft durch das Verbreiten dieser Fotos erst die Bereitschaft zum Kindesmissbrauch", sagte der Staatsanwalt, dem es nach eigenem Bekunden "körperliche Schmerzen" bereitete, für den Angeklagten nur eine Bewährungsstrafe zu beantragen. "Ich hoffe, dass dieser Schuss vor den Bug dazu beiträgt, dass Sie sich künftig von diesen Dingen fern halten", sagte Weismann zum Angeklagten.

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