Ladendiebstahl in Rheinbach 45-Jähriger zu Geldstrafe verurteilt

RHEINBACH · Wegen Ladendiebstahls ist jetzt ein 45-jähriger Mann vor dem Rheinbacher Amtsgericht zu einer Geldstrafe von 1500 Euro verurteilt worden. Er hatte gestanden, am 4. April in einem Rheinbacher Einkaufsmarkt eine Flasche Champagner im Wert von 36 Euro gestohlen zu haben.

Der Mann gab als Grund an, er habe gemeinsam mit seiner Frau den Abschluss eines für sie beide unerfreulichen und belastenden Gerichtsverfahrens feiern wollen.

Im Laden sei er von einem Fremden angesprochen worden, der ihn ermuntert habe, den Champagner mitgehen zu lassen und selbst ebenfalls ein paar Flaschen Schnaps einsteckte. Um unbehelligt durch die Kasse zu kommen, nahm der 45-Jährige eine Flasche Wein mit, die er bezahlte, während der Champagner hinter der Jacke in seinem Hosenbund steckte. Das klappte allerdings nicht, er wurde schließlich beim Verlassen des Ladens gestellt.

"Ich war hinten im Lager und hatte von dort aus die Alkoholabteilung recht gut im Blick", erinnerte sich der Hauptbelastungszeuge, der in dem Einkaufsmarkt beschäftigt ist. "Den anderen kannte ich. Der hatte bei uns schon Hausverbot", so der 64-Jährige. Er habe den Champagner sichergestellt und die Polizei gerufen.

Als besonders dreist habe er es empfunden, dass der 45-Jährige, "zwei Minuten, nachdem die Beamten gegangen waren", wieder im Laden gestanden habe, um Alkohol zu kaufen. Der Angeklagte gab als Grund an, dass er durch den vorigen Alkoholkonsum in einem Lokal unzurechnungsfähig gewesen sei. Das bekomme ihm offensichtlich nicht, und so mache er jetzt auch eine Therapie, um das Problem anzugehen.

Dies wertete Amtsrichter Ulrich Schulte-Bunert zu seinen Gunsten, ebenso wie das umfassende Geständnis. Gegen den 45-Jährigen hingegen sprachen einschlägige Vorstrafen wegen Diebstahls und Unterschlagung. Da es sich bei dem Champagner um ein Luxusgut gehandelt habe, könne die Tat auch nicht als Mundraub durchgehen. "Beim nächsten Mal geht das nicht mehr so glimpflich aus. Dann rücken Sie ein", gab der Richter dem 45-Jährigen als Warnung mit auf den Weg. Nur die Tatsache, dass er in Therapie sei, habe ihn diesmal noch vor einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung bewahrt.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort