Amtsgericht Rheinbach 49 Patronen "zur Dekoration" - Verwarnung wegen Munitions-Besitzes

RHEINBACH · Wegen des Besitzes von Betäubungsmitteln und wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz wurde jetzt ein 19-Jähriger aus Rheinbach vor dem dortigen Amtsgericht zu einer Geldstrafe von 300 Euro verurteilt.

Der junge Mann hatte gleich zu Beginn der Verhandlung gestanden, eine Menge von 5,41 Gramm Cannabis sowie 49 Patronen als Dekoration besessen zu haben. Er habe sie damals auf dem Flohmarkt gekauft und habe sie bei sich zu Hause ins Regal gelegt. Ihm sei allerdings nicht klar gewesen, dass es sich um echte Munition gehandelt habe, versicherte er.

Drogen und Patronen hatte die Polizei bei einer Wohnungsdurchsuchung am 20. Januar sichergestellt, denn der 19-Jährige war seinerzeit beschuldigt worden, an einem Raub beteiligt gewesen zu sein. Der Verdacht habe sich später als unbegründet erwiesen. Der 19-Jährige verzichtete vor Gericht auf die Rückgabe der Cannabis-Tüten sowie seiner Deko-Artikel. Zu seinen Lasten zu werten waren aus Sicht von Amtsrichter Ulrich Schulte-Bunert drei Voreintragungen, unter anderem wegen Körperverletzung, Fahrens ohne Fahrerlaubnis und räuberischen Diebstahls. Laut Bericht des Jugendamtes ist der junge Mann unstet und unsicher, was seine berufliche Zukunft betrifft.

Der Richter mahnte ihn, "sehr gründlich" über seinen Freundeskreis nachzudenken. "Sie sind beobachtungsbedürftig und in gewissem Maße gefährdet", fügte er hinzu. Eine gewisse "Reifeverzögerung" sei festzustellen, darin stimme er mit der Jugendgerichtshilfe überein. Deshalb spreche er an dieser Stelle eine Verwarnung aus. Die Geldbuße könne in Raten bezahlt werden. "Und wir wollen mal schauen, ob Sie hier wieder auftauchen." "Ich hoffe nicht", erwiderte der 19-Jährige abschließend.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort