Prozess in Bonn 61-Jährige zündete in ihrer Wohnung eine Mülltonne an

SIEGBURG/BONN · Kaum zu verstehen war der Vorsitzende Richter der 3. Großen Strafkammer am Bonner Landgericht, als er am Mittwoch das Urteil im Fall um die Brandstiftung in einem Mehrfamilienhaus in Kaldauen verkündete.

Während begründet wurde, warum die 61-Jährige dauerhaft in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden muss, kam es zu Zwischenrufen und Beleidigungen durch die Frau.

Der Grund für das Sicherungsverfahren war der Höhepunkt einer langen Krankheitsgeschichte: Am Nachmittag des 12. März hatte die 61-Jährige eine Mülltonne in ihre Wohnung gezogen und den Inhalt angezündet. Die "Dramatik der Situation", so der Richter, wurde dadurch belegt, dass beim Eintreffen der Feuerwehr Flammen aus der Wohnung drangen.

Die unter Verfolgungswahn leidende Frau hatte sich selbst ins Freie gerettet. Laut Urteil steht zu befürchten, dass sich die bestehende paranoide Psychose weiter ausdehnt - vor allem, da eine Krankheitseinsicht fehlt. Eine Unterbringung sei daher "notwendig, erforderlich und geboten".

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