Ahrweiler Strafgericht Angeklagter "kauft" Möbel, ohne zu bezahlen

AHRWEILER · Das Ahrweiler Strafgericht hat gestern einen notorischen Betrüger zu einer anderthalbjährigen Bewährungsstrafe verurteilt. Der 42-jährige Saarländer ist seit 1993 immer wieder wegen Betruges aufgefallen und hat wegen seiner Taten insgesamt auch schon knapp viereinhalb Jahre im Gefängnis verbringen müssen.

Um einen Neuanfang zu machen, siedelte er im März vergangenen Jahres - sechs Monate nach seiner letzten Haftentlassung - nach Adenau um. Dort trat er in einem Seniorenzentrum eine Stelle als Altenpfleger an. Nur wenige Wochen später war bereits die Polizei wieder hinter ihm her.

Der Angeklagte hatte nach einem Praktikum im Seniorenzentrum eine Festanstellung bekommen. Für eine Übergangszeit von vier Wochen hatte er eine möblierte Wohnung in der Einrichtung nutzen dürfen. Stattdessen richtete er sich für einen längeren Aufenthalt häuslich ein. So kaufte er in einem Möbelhaus eine Couch mit Beistelltischen und ein Bett - das teuerste, das in dem Einrichtungshaus zu bekommen war. Kostenpunkt: 6.200 Euro. "Ich habe mich nicht getraut, ehrlich zu sagen, dass ich mir das gar nicht habe leisten können", gab der Angeklagte zu.

Im selben Monat suchte er in Adenau zudem einen Juwelier auf. Mit der Begründung, dass er einer Bewohnerin zwei Uhren zur Ansicht vorlegen wolle, ließ er sich zwei Uhren im Wert von 1.100 Euro aushändigen. Später holte er eine weitere Uhr sowie zwei Armbänder, so dass er Waren im Wert von insgesamt 2.000 Euro an sich genommen hatte. Bezahlt wurde der Schmuck allerdings nicht. "Auch das war idiotisch von mir", räumte der Mann ein, der nach eigenen Angaben Schulden in Höhe von 350.000 Euro angehäuft hat. Ein Gutachten von 2011 bescheinigt ihm zudem eine narzisstische Persönlichkeitsstörung. Dem 42-Jährigen wird auf eigenen Wunsch demnächst ein gesetzlicher Betreuer zur Seite gestellt.

Der Angeklagte soll außerdem Dekorationsartikel, Elektrogeräte und Teppiche gekauft und ebenfalls nicht bezahlt haben. Dies war jedoch nicht Gegenstand des Verfahrens.

Mit dem Urteil blieb das Gericht deutlich unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die hatte zwei Jahre Haft gefordert.

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