Adenauer Krankenhaus Sankt Josef Auch im neuen Jahr gibt es eine chirurgische Basisversorgung

Adenau · Im Adenauer Krankenhaus Sankt Josef soll es im neuen Jahr weiter eine chirurgische Basisversorgung geben. Die rheinland-pfälzische Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler begrüßte die sich abzeichnende Lösung.

 Blick auf das Adenauer Krankenhaus. Es ist in Trägerschaft der Marienhaus GmbH.

Blick auf das Adenauer Krankenhaus. Es ist in Trägerschaft der Marienhaus GmbH.

Foto: Martin Gausmann

Auch über das Jahresende hinaus soll es im Adenauer Krankenhaus Sankt Josef ein chirurgisches Angebot geben. Die Gespräche mit dem Land über die Zukunft des Standortes Adenau seien „gut und konstruktiv“, sagt Christoph Wagner, Prokurist des Trägers Marienhaus Kliniken GmbH. Er betont, dass der Träger nach wie vor zum Adenauer Krankenhaus stehe. Er sei „zuversichtlich, dass man einen Weg finden wird, wie das strukturelle Defizit durch externe finanzielle Unterstützung über den sogenannten Sicherstellungszuschlag abgedeckt werden kann“.

Die Situation stellt sich so dar: Der Träger wird die stationäre internistische geriatrische Versorgung fortführen. Dadurch wird auch die internistische Notfallversorgung sieben Tage die Woche rund um die Uhr sichergestellt. Eine klassische chirurgische Hauptfachabteilung kann es laut Wagner jedoch nicht mehr geben, „weil es erstens nicht möglich ist, qualifiziertes ärztliches und pflegerisches Personal in ausreichender Zahl zu gewinnen, und weil zweitens chirurgische Leistungen von der Bevölkerung leider nur selten in Anspruch genommen werden“.

Die chirurgische Basisversorgung werde auch künftig sichergestellt, so Wagner. Dafür wolle man einen Facharzt für Chirurgie gewinnen, der sich mit seiner Praxis in den Räumen des Krankenhauses niederlassen soll. Entsprechende Gespräche mit der Kassenärztlichen Vereinigung laufen bereits.

Weiterhin will der Träger, entsprechend der Bedarfssituation, an einem Tag pro Woche kleinere chirurgische Eingriffe anbieten, die von erfahrenen Chirurgen aus benachbarten Marienhaus-Krankenhäusern durchgeführt werden. In diesem Zusammenhang wolle die Marienhaus GmbH auch, so Wagner weiter, eine interdisziplinäre Notfallstation mit sechs Betten einrichten, die konsiliarisch täglich ebenfalls von Chirurgen aus den Krankenhäusern in Bad Neuenahr, Gerolstein oder Bitburg mitbetreut werde.

Dafür solle nun der Versorgungsauftrag entsprechend angepasst werden, „damit wir auf dieser Grundlage den Sicherstellungszuschlag erhalten“, stellt Christoph Wagner klar. Das habe man beim Gesundheitsministerium in Mainz auch so beantragt, und nach „guten und konstruktiven Gesprächen sind wir praktisch auf der Zielgeraden“. Deshalb sei er optimistisch, im neuen Jahr eine tragfähige Lösung für den Erhalt des Standortes Adenau zu finden.

Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler begrüßt die Lösung für das Krankenhaus Adenau: „Das Krankenhaus Adenau ist ein für die gesundheitliche Versorgung der Bürger in der Region unverzichtbarer Standort, auch nach den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses.“ Menschen mit beispielsweise Herzinfarkt, Schlaganfall oder schwereren Unfallverletzungen würden – wie in aller Regel bisher auch – vom Rettungsdienst in größere Krankenhäuser gebracht und dort versorgt. „Deshalb ist es auch wichtig, dass der Notarztstandort in Adenau erhalten bleibt“, betonte die Gesundheitsministerin. Auch hierzu gebe es sehr positive Signale.

„Wenn wir die gesundheitliche Versorgung der Menschen auch in den ländlichen Regionen von Rheinland-Pfalz zukünftig sicherstellen wollen, müssen wir neue Wege gehen“, zeigte sich Bätzing-Lichten­thäler überzeugt. Deswegen sei sie froh, dass es der Landesregierung gelungen sei, mit Krankenhausgesellschaft, Krankenkassen und weiteren wichtigen Partnern einen intensiven gemeinsamen Arbeitsprozess zu verabreden, um die Strukturen der kleinen Krankenhäuser im Land – auch sektorenübergreifend – bedarfsgerecht und zukunftssicher weiterzuentwickeln.

Die Landesregierung habe zudem eine Landesverordnung erarbeitet, die mit Wirkung zum 1. Januar die Grundlage für weitere Möglichkeiten für einen Sicherstellungszuschlag schaffen solle, so die Ministerin. Die sogenannten Sicherstellungszuschläge seien vom Gesetzgeber eingeführt worden, um für die Versorgung der Bevölkerung unverzichtbare Krankenhaus-Standorte im ländlichen Raum wirtschaftlich zu unterstützen.

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