Hilfe nach der Ahr-Flut Keine Fristverlängerung für Anträge auf Wiederaufbau im Flutgebiet

Bad Neuenahr-Ahrweiler · Bis Ende Juni 2023 können Anträge für den Wiederaufbaufonds von Bund und Ländern gestellt werden. Die Ahr-Landrätin Weigand hält dies für nicht schaffbar. Verlängert wird die Frist jedoch wohl nicht.

 Der Wiederaufbau in der Verbandsgemeinde Adenau läuft: In Schuld hat die Flutkatastrophe vom 14./15. Juli 2021 verheerende Schäden an Straßen und Brücken hinterlassen.

Der Wiederaufbau in der Verbandsgemeinde Adenau läuft: In Schuld hat die Flutkatastrophe vom 14./15. Juli 2021 verheerende Schäden an Straßen und Brücken hinterlassen.

Foto: ahr-foto

Nach der tödlichen Flut stößt der Kreis Ahrweiler beim Bund auf taube Ohren mit dem Wunsch, länger Geld für den Wiederaufbau beantragen zu können. Weiterhin müssen alle kommunalen und privaten Anträge für den Wiederaufbaufonds von Bund und Ländern bis zum 30. Juni 2023 gestellt werden. Landrätin Cornelia Weigand (parteilos) hält dies angesichts von alleine fast 2800 kommunalen Anträgen etwa für den Aufbau zerstörter Straßen, Brücken und Schulen für unmöglich. Dennoch teilte das rheinland-pfälzische Finanzministerium der Deutschen Presse-Agentur mit, es habe erfahren, „dass das Bundesfinanzministerium der Bitte nach einer Verlängerung der Antragsfrist mit Schreiben an die Landrätin des Landkreises Ahrweiler vom 25. Oktober 2022 nicht entsprochen hat“.

Zugleich versicherte das Landesfinanzministerium: „Wir werden uns als Landesregierung jedoch weiter für eine Verlängerung der Frist einsetzen.“ Ähnlich hatte sich kürzlich auch der neue rheinland-pfälzische Innenminister Michael Ebling (SPD) im Ahrtal geäußert. Bei der Sturzflut im Juli 2021 waren hier mindestens 134 Menschen getötet und Tausende Häuser verwüstet worden.

Mit Blick auf teils stockende oder geringe Zahlungen von Versicherungen an Flutopfer für den Wiederaufbau ihrer vier Wände teilte das Landesfinanzministerium mit, es sei klar, „dass die in Einzelfällen bestehende Verweigerungshaltung nicht zu Lasten der Betroffenen gehen darf“. Die Landesregierung sei mit der Versicherungsbranche „im regelmäßigem Austausch. Fälle, bei denen wir von zu niedrigen Zahlungen der Versicherungen wissen, können an die Versicherungswirtschaft gemeldet werden.“

An den sogenannten Infopoints im Ahrtal kann laut dem Landesfinanzministerium die kostenfreie baufachliche Erstberatung von Architekten auch bei Auseinandersetzungen mit Versicherungen helfen. Die kostenlose „Orientierende Rechtsberatung“ im Ahrtal gebe Tipps zum Versicherungsrecht. Zudem könne bei Anträgen auf Wiederaufbauhilfe im Falle von Streit mit Versicherungen deren erwartete Zahlung vorerst noch offen gelassen werden.

(dpa)
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