Verhandlung am Amtsgericht in Ahrweiler Teppichwäscher sollen 110.450 Euro ergaunert haben

Ahrweiler · Es ging um die Reinigung, Reparatur, Begutachtung und den Verkauf vor allem von Teppichen: Dabei sollen sich zwei Männer, Vater und Sohn, unrechtmäßig bereichert haben.

 Eine Statue der Justitia hält eine Waage in ihrer Hand.

Eine Statue der Justitia hält eine Waage in ihrer Hand.

Foto: picture alliance/dpa/David-Wolfgang Ebener

Zunächst geplatzt ist die Hauptverhandlung vor dem Ahrweiler Jugendschöffengericht gegen einen 25-Jährigen und seinen 44-jährigen Vater. Richter Alexander Heckmann setzte das Verfahren aus, da einer der Angeklagten –  der Vater – nicht vor Gericht erschienen war. Er sei krank, erklärte dessen Anwalt Michael Euler. Der Richter will nun binnen von 14 Tagen ein „qualifiziertes Attest“, notfalls nach amtsärztlicher Untersuchung, vorgelegt bekommen.

Joschka M. war Inhaber einer Teppichwäscherei in Bad Neuenahr-Ahrweiler sowie in Hürth. Dieses Geschäft übte er gemeinsam mit seinem Vater, dem Mitangeklagten Harald P., aus.  „Im Rahmen der Ausübung dieses Gewerbes wurden Kunden durch die beiden Männer in zahlreichen Fällen unzutreffende Ankündigungen im Hinblick auf die Reinigung, Reparatur, die Begutachtung oder den Verkauf insbesondere von Teppichen, teilweise auch Uhren oder sonstigen Schmuckstücken gemacht“, erklärte das Gericht.

Bei den Geschädigten soll es sich vorwiegend um ältere Kunden handeln. Entgegen der Ankündigungen seien die Gegenstände nicht in der versprochenen Art gereinigt oder repariert und teilweise auch nicht zurückgegeben worden. In einigen Fällen hätten die beiden Teppichwäscher den Kunden jedoch „äußerst lukrative Verkaufsmöglichkeiten“ vorgetäuscht, um diese so zur Zahlung von maßlos überhöhten Preisen für tatsächlich allenfalls minderwertige oder wertlose Reinigungs- und Reparaturleistungen zu bewegen. Hierbei hätten – so die Anklage – Vater und Sohn angegeben, die Reinigungs- oder Reparaturleistungen seien notwendig, um den lukrativen Verkauf, der vermittelt werde, zu ermöglichen. Den beiden Männern wird vorgeworfen, hierdurch regelmäßig „erhebliche und deutlich marktunübliche Gegenleistungen erhalten zu haben, die von den Kunden in der Annahme ordnungsgemäßer Erfüllung geleistet wurden“.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Männer bereits bei Geschäftsabschluss  nicht die Absicht gehabt hätten, die Geschäfte ordnungsgemäß zu erfüllen. Insgesamt, so der Vorwurf, hätten der 25- und der 44-Jährige in 16 Fällen einen Betrag von 110.450 Euro von den Geschädigten erlangt.

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