Grünsatzung für die Kreisstadt Aufbau mit ökologischer Handschrift

Bad Neuenahr-Ahrweiler · In der Kreisstadt wird die Vorbereitung einer „Grünsatzung“ forciert. Es geht um begrünte oder mit Photovoltaikanlagen ausgestattete Dächer und Garagen. Schottergärten sollen weichen. Die Planung nehmen nach der Flut neu an Fahrt auf. Diskutiert wird auch über umsetzbare Fördermöglichkeiten.

 Mit einer Grünsatzung will die Kreisstadt für mehr Photovoltaikanlagen und begrünte Dächer auf neuen Gebäuden sorgen.

Mit einer Grünsatzung will die Kreisstadt für mehr Photovoltaikanlagen und begrünte Dächer auf neuen Gebäuden sorgen.

Foto: Martin Gausmann

Die Bauleitplanung der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler soll künftig mehr ökologische Gesichtspunkte beinhalten. Begrünte oder mit Photovoltaikanlagen ausgestattete Dächer und Garagen, keine Schottergärten mehr, Bauen nach energetischen Mindeststandards oder der Erhalt ökologisch wertvoller Strukturen. Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen im Stadtrat hatte vor geraumer Zeit bereits einen ganzen Katalog voller Maßnahmen als Antrag in die Gremien eingebracht. Ausführlich wurde diskutiert, manches verworfen, anderes auf den Weg gebracht.

Im Juni hatte der Stadtrat dann in 16 Einzelabstimmungen zumeist mehrheitlich einen umfangreichen Grundsatzbeschluss gefasst und die Verwaltung mit der Ausarbeitung der weiteren Schritte beauftragt. Eine Aufgabe, die eigentlich eines üppigen Zeitfensters bedarf.

Entwurf geht noch nicht weit genug

Mit der Flutkatastrophe aber steht man nun vor der Situation, dass vieles im privaten und öffentlichen Bereich zerstört wurde. Bauten wurden abgerissen oder müssen noch abgerissen werden, in den kommenden Jahren muss vieles neu errichtet werden. Dabei geht man im privaten Sektor im Bereich der Kreisstadt von zehn bis 15 Häusern aus, die am Ende dem Abrissbagger zum Opfer fallen werden. Im kommunalen Bereich sprach Bürgermeister Guido Orthen anlässlich der jüngsten Sitzung des Bau- und Planungsausschusses von einer Handvoll Liegenschaften, die abgerissen werden müssten.

Grund genug für das Gremium, sich schneller als gedacht wieder mit dem Thema der Grünsatzung zu befassen. Dabei hat die Verwaltung schon ganze Arbeit geleistet und sich in der Recherche nicht nur mit der von den Grünen ins Spiel gebrachten Satzung der Stadt Aachen befasst. Stadtplaner Karsten Hartmuth legte dem Gremium einen ersten Satzungsentwurf vor, der auf viel positive Resonanz stieß, manchem Ausschussmitglied aber noch nicht weit genug geht.

Dachbegrünung auf dem Prüfstand

Mit der Grünsatzung soll bei der Neuerrichtung baulicher Anlagen und dem Verlust von Frei- und Grünflächen eine gewisse Kompensation erreicht werden. So könnten Dachbegrünungen Lebensräume für Tiere und Pflanzen innerhalb der Siedlungsstrukturen schaffen, Aufheizeffekte bebauter Flächen gemindert und Staub sowie Luftschadstoffe gebunden werden. Ein wesentlicher Effekt ist zudem die Wasserrückhaltung. Aber auch dem Haus selbst tun ökologischer Aspekte gut. So ist der Wärmedämmeffekt oftmals höher als bei konventionellen Dachbedeckungen. Auch ist ein erhöhter Lärmschutz mit einer Dachbegrünung verbunden. Stellplätze sollen durch Baumpflanzungen ein Mindestmaß an Begrünung erhalten.

Gelten soll die Satzung laut Entwurf für alle neuen Gebäude innerhalb der besiedelten Bereiche des Stadtgebiets. Ein Unterschied zwischen gewerblich oder zu Wohnzwecken genutzten Gebäuden wird nicht gemacht. Inhaltlich basiert der Satzungsentwurf auf drei Schwerpunkten, nämlich der verpflichtenden Begrünung der Dachflächen von Neubauten ab 50 Quadratmetern, der Begrünung der Dachflächen von Tiefgaragen und die Pflanzung einer Mindestanzahl von Bäumen bei der Neuerrichtung von Stellplatzanlagen. Die Flut hatte im Bereich der Kreisstadt schätzungsweise 2600 Bäume mitgerissen.

Fördermodelle werden gesucht

"Das hört sich alles gut an", so die erste Reaktion von Klaus Beu (FWG) zu den vorgetragenen Details. Ähnlich sieht es auch Wolfgang Schlagwein (Die Grünen). Er brachte die Idee der monetären Unterstützung der Bürger durch ein städtisches Förderprogramm auf, da durch die ökologischen Auflagen beim Bauen durchaus Mehrkosten zu erwarten seien.

Architekt Hans-Peter Schmidt (Die Grünen) gefiel der Ansatz des Satzungsentwurfs, er hatte aber weitere Anregungen. Unter anderem vermisste Schmidt Überlegungen zur ökologischen Aufwertung von Bestandsgebäuden und verwies auf ein entsprechendes Förderprogramm der Stadt Tübingen, dass für entsprechende Anreize sorgt. Ziel dabei sei unter anderem die Förderung der Biodiversität. Dabei gehe es nicht um große Geldtöpfe, vielmehr fördere Tübingen entsprechende Aktivitäten maximal im niedrigen vierstelligen Bereich. Weiterhin regte Schmidt an, auch die Fassadenbegrünung in die Satzung aufzunehmen. Dabei müsse es nicht unbedingt um die Begrünung von Einfamilienhäusern gehen, geeignet seien eher Gewerbehallen mit Wänden ohne Fensterbereiche.

Diskutiert wurde auch über die im Satzungsentwurf genannten Flächen, eine vorgeschriebene, 80-prozentige Begrünung von Flachdächern bis zu 15 Grad Neigung ab einer Dachfläche von 50 Quadratmetern oder aber die festgelegte Mindest-Aufbauhöhe der Begrünung. Hier sieht Bürgermeister Orthen noch viel Beratungsbedarf, beispielsweise bei der Frage, inwieweit Dachfenster bei der Berechnung von Dachflächen eine Rolle spielen dürfen.

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