Straßenausbaubeiträge in Rheinland-Pfalz Bund der Steuerzahler prangert Mehrkosten für Bürger an

Kreis Ahrweiler · Das Thema Straßenausbaubeiträge bleibt in Rheinland-Pfalz strittig. Im Kreuzfeuer der Kritik stehen wiederkehrende Beiträge und Abrechnungseinheiten, die die Mainzer Ampelkoalition vor einem Jahr beschlossen hatte. Der Bund der Steuerzahler sieht sich in seiner Kritik vom Wissenschaftlichen Dienst des Landtages bestätigt.

 Ausbau der Ahrallee: Die Wohnstraße an der Ahr erfährt die „erstmalige Herstellung“. Diese wird in der Regel zu 90 Prozent von den unmittelbaren Anwohnern gezahlt, mit nur zehn Prozent beteiligt sich die Kommune. Ab Januar 2024 soll das ändern.

Ausbau der Ahrallee: Die Wohnstraße an der Ahr erfährt die „erstmalige Herstellung“. Diese wird in der Regel zu 90 Prozent von den unmittelbaren Anwohnern gezahlt, mit nur zehn Prozent beteiligt sich die Kommune. Ab Januar 2024 soll das ändern.

Foto: Martin Gausmann

Seit rund sechs Monaten wird an der Ahrallee in Ahrweiler gebaggert und gebuddelt. Die idyllisch gelegene Wohnstraße an der Ahr, die nicht nur von Anliegern, sondern auch von Radlern und Fußgängern genutzt wird, erfährt eine sogenannte „erstmalige Herstellung“. Die Fahrbahndecke wird neu aufgetragen, Flächen für Radler und Fußgänger sowie Stellplätze für Autos werden gebaut. Eine solche erstmalige Herstellung wird in der Regel nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches zu 90 Prozent von den Anwohnern gezahlt, mit lediglich zehn Prozent beteiligt sich die Kommune. Damit soll bekanntlich ab Januar 2024 Schluss sein: Dann nämlich sollen im gesamten Land wiederkehrende Beiträge statt der einmaligen – oftmals fünfstelligen – Anliegerbeteiligungen gezahlt werden. Und zwar nicht allein von den unmittelbaren Anliegern, sondern von den Haus- und Wohnungseigentümern eines ganzen Stadtviertels oder eines gesamten Ortes. Auch wenn sie von der Ausbaumaßnahme überhaupt nicht profitieren.