Flutkatastrophe an der Ahr Staatsanwaltschaft ermittelt nach möglichem Geheimnisverrat

Trier/Koblenz · Nachdem immer wieder Informationen aus den Ermittlungen zur tödlichen Flut im Ahrtal in Medien aufgetaucht sind, fahndet die Staatsanwaltschaft Trier nach dem Datenleck.

 Die von der Flut zerstörte Eisenbahnbrücke über dem Fluss Ahr in Altenahr.

Die von der Flut zerstörte Eisenbahnbrücke über dem Fluss Ahr in Altenahr.

Foto: dpa/Boris Roessler

Ihr Leiter Peter Fritzen teilte der Deutschen Presse-Agentur am Mittwoch mit, seine Behörde habe „wegen des Verdachts, dass Informationen aus den Akten des Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft Koblenz zur Flutkatastrophe im Ahrtal unbefugt Vertretern der Presse offenbart worden sind, ein Ermittlungsverfahren gegen unbekannt wegen Verletzung des Dienstgeheimnisses eingeleitet“.

Der Leitende Oberstaatsanwalt ergänzte: „Das Ermittlungsverfahren wird von der Staatsanwaltschaft Trier geführt, weil diese als externe Behörde, die mit dem zugrunde liegenden Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Koblenz nicht befasst ist, vom Generalstaatsanwalt in Koblenz mit der Bearbeitung des Verfahrens beauftragt worden ist.“ Die Dauer der Trierer Ermittlungen lasse sich noch nicht absehen. Fritzen erklärte weiter: „Das Strafgesetzbuch sieht für ein Vergehen der Verletzung des Dienstgeheimnisses einen Strafrahmen von Geldstrafe bis zu Freiheitsstrafe von fünf Jahren vor.“

Die Staatsanwaltschaft Koblenz ermittelt gegen den früheren Landrat des Kreises Ahrweiler, Jürgen Pföhler (CDU), und ein weiteres Mitglied seiner früheren Einsatzleitung. Es geht nach ersten Angaben der Behörde um den Anfangsverdacht der fahrlässigen Tötung und fahrlässigen Körperverletzung durch Unterlassen wegen womöglich zu später Warnungen und Evakuierungen. Pföhler erklärte einst laut Staatsanwaltschaft, er sehe bei sich keine strafrechtliche Verantwortung. Bei der Sturzflut im Juli 2021 waren im Ahrtal 134 Menschen getötet und mehr als 750 verletzt worden.

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(dpa)
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