Flutkatastrophe an der Ahr Ex-Ahr-Landrat Pföhler fordert Einstellung der Ermittlungen

Koblenz · Jürgen Pföhler, der frühere Landrat des von der Flutkatastrophe im Sommer besonders stark betroffenen Kreises Ahrweiler, kritisiert die gegen ihn ermittelnde Staatsanwaltschaft Koblenz und beantragt die Einstellung des Verfahrens.

 Der damalige Landrat Jürgen Pföhler (CDU).

Der damalige Landrat Jürgen Pföhler (CDU).

Foto: dpa/Thomas Frey

Der Verteidiger des einstigen Kreis-Chefs Jürgen Pföhler (CDU), Olaf Langhanki, teilte der Deutschen Presse-Agentur mit: „Tatsache ist, dass die Ermittlungsbehörden auch nach über sechsmonatiger Verfahrensdauer noch nicht einmal den Tatvorwurf als solchen konkretisiert haben.“ Er habe bei der Staatsanwaltschaft daher am Freitag (25.2.) per Fax erneut die Einstellung beantragt.

Die Behörde erkläre immer noch nicht, „für welche Todesopfer beziehungsweise welche Verletztenfälle Herr Dr. Pföhler durch welche konkreten Unterlassungen verantwortlich sein soll“, moniert Langhanki. Sie konkretisiere auch nicht, „aufgrund welcher Tatsachen das Ausmaß dieser in Deutschland bislang nie da gewesenen Flutkatastrophe überhaupt vorhersehbar gewesen sein soll“. Unklar bleibe weiter, mit welchen Handlungen mit damals möglichen Mitteln „welche Todes- oder Verletztenfälle hätten verhindert werden können“.

Die Staatsanwaltschaft Koblenz weist die Vorwürfe zurück. Seit August 2021 ermittelt sie gegen Pföhler und ein Mitglied seiner früheren Einsatzleitung. Es geht um den Anfangsverdacht der fahrlässigen Tötung und fahrlässigen Körperverletzung durch Unterlassen wegen womöglich zu später Warnungen und Evakuierungen. Pföhler hat dies zurückgewiesen. Bei der Sturzflut Mitte Juli 2021 waren im Ahrtal 134 Menschen getötet und mehr als 750 verletzt worden.

„Anfangsverdacht gegen Pföhler ausführlich dargelegt“

Der Leiter der Staatsanwaltschaft Koblenz, Harald Kruse, betont, der Anfangsverdacht gegen Pföhler sei in den Akten ausführlich dargelegt. Auch die zuständige Ermittlungsrichterin habe dies so gesehen – andernfalls hätte sie kein grünes Licht für eine dreistündige Razzia im August 2021 in der Kreisverwaltung Ahrweiler gegeben. Kruse ergänzt, er habe damals öffentlich auch über erste polizeiliche Erkenntnisse zur Tragödie im „Lebenshilfehaus“ in Sinzig gesprochen. Dort hatten in der Flutnacht zwölf Menschen ihr Leben verloren.

Der Behördenleiter erklärte weiter: „Dass die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen werden konnten, ist Folge des sehr umfangreichen Verfahrensstoffs.“ Die Unschuldsvermutung gelte weiter. Die Staatsanwaltschaft trage auch weiterhin belastende wie entlastende Umstände zusammen, „um am Ende eine möglichst richtige Beurteilung der Geschehnisse während des Flutgeschehens treffen zu können“.

Verteidiger Langhanki bekräftigte, bei einer überregionalen Gefahrenlage wie bei den Juli-Überflutungen „nahezu“ im gesamten nördlichen Rheinland-Pfalz sei aus seiner Sicht gesetzlich eindeutig der Präsident der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier auf Landesebene zuständig – und nicht der Landrat auf kommunaler Ebene. Daher habe er die ergänzende Vernehmung von Ministerpräsidentin Malu Dreyer und Innenminister Roger Lewentz (beide SPD) als Vertretern des Landes Rheinland-Pfalz beantragt. Auch die frühere Landesumweltministerin und jetzige Bundesfamilienministerin Anne Spiegel (Grüne) solle befragt werden.

(dpa)
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