Ermittlungen nach Flut im Ahrtal Staatsanwaltschaft schließt Vernehmung von Zeugen ab

Ahrtal · Nach der Sturzflut mit 134 Todesopfern im Ahrtal ermittelt die Staatsanwaltschaft. Jetzt hat sie die Zeugenvernehmung abgeschlossen.

 Im Fokus der Staatsanwaltschaft: der ehemalige Ahr-Landrat Jürgen Pföhler.

Im Fokus der Staatsanwaltschaft: der ehemalige Ahr-Landrat Jürgen Pföhler.

Foto: dpa/Thomas Frey

Die Vernehmungen von Zeugen sind abgeschlossen – zumindest nach gegenwärtigem Ermittlungsstand. Das teilt die Staatsanwaltschaft Koblenz mit Blick auf ihre Ermittlungen im Nachgang der Flutkatastrophe vom vergangenen Juli mit, bei der im Ahrtal 134 Menschen starben. Die Ermittlungen wegen des Anfangsverdachts der fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Körperverletzung im Amt durch Unterlassen richten sich gegen den ehemaligen Landrat Jürgen Pföhler (CDU) und Kreisfeuerwehrinspekteur Michael Zimmermann, der in der Flutnacht als Vertreter Pföhlers den Krisenstab des Kreises Ahrweiler leitete.

Laut der jetzigen Mitteilung der Staatsanwaltschaft werden die durch die Zeugenvernehmung und durch Datenauswertungen gewonnenen Erkenntnisse nun zusammengefasst und durch die Polizei ausgewertet. Es sei „naturgemäß gleichwohl nicht auszuschließen, dass sich dadurch oder durch gegebenenfalls erfolgende Einlassungen der Beschuldigten noch Ermittlungsansätze ergeben, denen nachzugehen sein wird“.

Parallel habe die Staatsanwaltschaft einen hydrologischen Sachverständigen mit der naturwissenschaftlichen Überprüfung und Ergänzung der bisher gewonnenen Erkenntnisse beauftragt. Dies solle dazu beitragen, den Ablauf der Flutkatastrophe so genau wie möglich zu rekonstruieren. Diese Rekonstruktion soll dazu dienen, die Vorhersehbarkeit der Katastrophe und den Umgang mit ihr durch die am 14. und 15. Juli mit dem Katastrophenschutz betrauten Personen strafrechtlich beurteilen zu können.

Untersuchungsausschuss soll weitere Unterlagen übermitteln

Darüber hinaus werde die Staatsanwaltschaft den Untersuchungsausschuss des rheinland-pfälzischen Landtages zur Flutkatastrophe, der auf eine entsprechende Bitte bereits Materialien zur Verfügung gestellt habe, um die Übermittlung weiterer Unterlagen bitten. Auch diese würden in die abschließenden Bewertungen der Staatsanwaltschaft einfließen.

Lediglich der Vollständigkeit halber sei darauf hinzuweisen, dass die Staatsanwaltschaft fortlaufend prüft, ob die bisherigen Ermittlungsergebnisse Anlass geben zur Einleitung von Ermittlungen gegen andere als die bisher beschuldigten Personen. Bereits in einer früheren Mitteilung machte die Staatsanwaltschaft deutlich: „Im vorliegenden Fall hat sich bei dieser fortlaufend vorgenommenen Prüfung bisher kein Anfangsverdacht gegen andere als die bisherigen Beschuldigten ergeben.“

Ein Zeitpunkt für eine abschließende Entscheidung sei derzeit nicht sicher prognostizierbar. Die Ermittlungen würden jedoch auch weiterhin mit großem Nachdruck und dem Ziel eines möglichst baldigen Verfahrensabschlusses geführt.

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