Einwohner aus Bad Neuenahr Landesbeauftragte sieht Wiederaufbau an der Ahr als Chance

Bad Neuenahr-Ahrweiler · In der Heimersheimer Festhalle informieren sich Einwohner aus Bad Neuenahr über die Rahmenbedingungen für den Wiederaufbau nach der Flut. Details zum Hochwasserschutzkonzept stehen dabei im Fokus.

 Rund 150 Bürger aus Bad Neuenahr informieren sich bei der Bürgerversammlung in der Heimersheimer Festhalle zum Wiederaufbau nach der Hochwasserkatastrophe.

Rund 150 Bürger aus Bad Neuenahr informieren sich bei der Bürgerversammlung in der Heimersheimer Festhalle zum Wiederaufbau nach der Hochwasserkatastrophe.

Foto: Martin Gausmann

Andrang herrschte in der Landskroner Festhalle in Heimersheim, als rund 150 Einwohner und Flutopfer aus Bad Neuenahr sich gut drei Monate nach der Hochwasserkatastrophe bei einer von fünf geplanten Bürgerversammlungen zum laufenden Wiederaufbau informierten. Mit dabei waren Nicole Steingaß, Landesbeauftragte für den Wiederaufbau, sowie Günter Kern als Vor-Ort-Beauftragter der Landesregierung. Mit Details zum Hochwasserschutzkonzept konnte Hans-Hartmann Munk vom rheinland-pfälzischen Umweltschutzministerium aufwarten.

Wiederaufbau mit moderner Infrastruktur

In den Überschwemmungsgebieten sei in den vergangenen drei Monaten „Unglaubliches geleistet“ worden, sagte die Landesbeauftragte Steingaß zu den kräftezehrenden Helfer-Maßnahmen zur Bewältigung unmittelbarer Flutfolgen. „Seit Ende September stehen die finanziellen Hilfen für den Wiederaufbau bereit. Rheinland-Pfalz erhält 15 Milliarden Euro“, sagte sie. Aber: „Es kann nicht alles eins zu eins so wieder aufgebaut werden, wie es war. Wiederaufbau geschieht nicht von heute auf morgen – es wird dauern.“ Ziel sei es, „die Infrastruktur moderner, nachhaltiger“ zu gestalten und etwa die Digitalisierung voranzutreiben. „Denn der Wiederaufbau wird als Chance gesehen.“

Welche Wiederaufbau-Möglichkeiten Anwohnern in den neu ausgewiesenen Überschwemmungsgebieten entlang der Ahr bleiben, erläuterte Munk, Vize-Abteilungsleiter Wasserwirtschaft im Umweltministerium. Laut aktueller Datenlage werde der folgenreiche Starkregen Mitte Juli als 400- bis 500-jähriges Ereignis eingeordnet. Als fachliche Grundlage für den Wiederaufbau in den Überschwemmungsgebieten diene seit 4. Oktober die neue Übersicht zu Flutgebieten auf der Internetseite der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord. Dass es bereits neue Karten gebe, sei also außergewöhnlich. „Denn eigentlich wäre dafür etwa eine Laser-Scan-Befliegung des Tals notwendig gewesen.“ Zudem hätten fehlende Brücken und Infrastruktur nach der Flut Einfluss auf das zugrunde liegende  Geländemodell. „All das liegt nicht vor“, sagte Munk.

Bürger stellen Fragen zum Hochwasserschutz

Trotzdem existiert eine neue Eingrenzung der Überschwemmungsgebiete. Und darin gekennzeichnete Gefahrenbereiche haben Auswirkungen auf den Wiederaufbau. So sei unter anderem „die Ausweisung neuer Baugebiete“ ebenso verboten wie „neue Heizölverbraucheranlagen“. Auch die Materiallagerung im Freien, wie es etwa bei Brennholzdepots üblich ist, oder der willkürliche Wiederaufbau von Gartenzäunen seien demnach untersagt. „Das alles soll auf den betreffenden Flächen nicht passieren“, sagte Munk. Ausnahmegenehmigungen seien „unter bestimmten Voraussetzungen“ allerdings möglich. Bei sämtlichen Wiederaufbau-Anstrengungen werde Munk zufolge „dem Hochwasser angepasstem Bauen“ höchste Priorität eingeräumt. „Und die Auflagen werden höher, umso näher der Wiederaufbau an Gefahrenbereichen stattfindet.“ 

Auch die Bürger ergriffen das Wort. Spezielle Hochwasser-Schutzmaßnahmen für Tiefgaragen oder Keller historischer Gebäude in Bad Neuenahr standen dabei im Vordergrund. Die Hochwasser-Experten auf dem Podium verwiesen in diesen Detailfragen auf die seitens der Betroffenen einzuholende Architektenexpertise. Einige Nachfragen waren zudem an Abteilungsleiter Folker Gratz zu den Antragsverfahren zur Aufbauhilfe der Investitions- und Strukturbank gerichtet – mehrheitlich waren dabei Hausratsschäden das Thema. Gratz erläuterte das Beantragungsverfahren, das „noch bis Anfang 2023 möglich“ sei. Außerdem riet Gratz dazu, sich bereits vor der Antragstellung auf der Internetseite zur individuellen Förderfähigkeit zu informieren unter www.isb.rlp.de/unwetterhilfen.

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