Betroffene sind fassungslos Flutwein-Gelder kommen nicht bei Weinbauern im Ahrtal an

Kreis Ahrweiler · Nach der Flutkatastrophe haben Winzer an der Ahr ihre Geräte, Bestände und Teile der Ernte verloren. Mit Erlösen aus dem geretteten „Flutwein“ sollten sie unterstützt werden. Doch die Auszahlung läuft alles andere als reibungslos – denn die Spenden an die Winzer sind ein Fall für das Finanzamt.

 Die Winzer im Ahrtal stecken in der Bredouille: Das Gemeinnützigkeitsrecht erschwert die Auszahlung von Spendengeldern, die aus dem „Flutwein“-Verkauf resultieren

Die Winzer im Ahrtal stecken in der Bredouille: Das Gemeinnützigkeitsrecht erschwert die Auszahlung von Spendengeldern, die aus dem „Flutwein“-Verkauf resultieren

Foto: dpa/David Young

Die Winzer im stark zerstörten Ahrtal sind stinksauer. Nachdem die verheerende Flutwelle im vergangenen Sommer nahezu alle an der Ahr gelegenen Weingüter zerstört hatte, die Lese kurz vor der Türe stand, die Keller überflutet, die Verarbeitungsgräte kaputt und die Weinfässer stark in Mitleidenschaft gezogen waren, gab es zwar eine spontane große Hilfe-Welle. Doch die scheint zu verpuffen. Fast fünf Millionen Euro waren an Spenden durch die breit angelegte Aktion „Flutwein“ gesammelt worden. Aber: Das Geld kommt auch ein halbes Jahr nach der Naturkatastrophe nicht zur Auszahlung. Grund: das Steuerrecht. Unternehmen können und dürfen eigentlich keine Spenden annehmen, die unmittelbare Unterstützung von Betrieben oder Selbstständigen ist nicht mit dem Gemeinnützigkeitsrecht vereinbar.