Geldautomatensprengung in Bad Neuenahr Zeuge kann Angeklagten nicht zweifelsfrei identifizieren

Bad Neuenahr-Ahrweiler/Koblenz · Das Landgericht Koblenz rekonstruiert im Prozess um die Geldautomatensprengung in Bad Neuenahr 2019 den Ablauf der Tat und hört Zeugen an. Einer der Zeugen konnte nun einen der Angeklagten nicht zweifelsfrei identifizieren. Mehr Hinweise bringt derweil ein Gutachten.

 Ein 30-Jähriger muss sich derzeit vor dem Koblenzer Landgericht verantworten. Er soll an einer Geldautomatensprengung in der Bad Neuenahrer Commerzbank beteiligt gewesen sein. (Archivbild)

Ein 30-Jähriger muss sich derzeit vor dem Koblenzer Landgericht verantworten. Er soll an einer Geldautomatensprengung in der Bad Neuenahrer Commerzbank beteiligt gewesen sein. (Archivbild)

Foto: Martin Gausmann

In mühsamer Kleinarbeit versucht die Strafkammer des Koblenzer Landgerichts, den Ablauf der Geldautomatensprengung in der Bad Neuenahrer Commerzbank in den frühen Morgenstunden des 6. März 2019 zu rekonstruieren. Drei Tatverdächtige gibt es: Einer befindet sich noch auf freiem Fuß, einer wurde im vergangenen Herbst bereits in einem separaten Verfahren zu viereinhalb Jahren Gefängnis verurteilt, ein dritter mutmaßlicher Täter, nämlich der 30-jährige Ilias M., steht derzeit vor Gericht und gibt sich dort wenig auskunftsfreudig. Er soll gemeinsam mit einem Komplizen der Aktivposten der Bande gewesen sein.