Fehlende Fristverlängerung für Fluthilfen Abgeordnete aus Berlin und Mainz kritisieren Bundesregierung
Ahrtal · Die Antragsfrist bei den staatlichen Hilfen für Flutopfer endet in weniger als neun Monaten. Eine Bundes- und eine Landtagsabgeordnete kritisieren die Bundesregierung dafür nun scharf. Dabei ist letztere sogar Mitglied einer Regierungspartei.
Die Frist für Anträge auf Förderungen für den Wiederaufbau in den von der Flut betroffenen Gebieten läuft Ende Juni 2023 ab. Trotz Kritik will die Bundesregierung aus SPD, Grünen und FDP die Frist offenbar nicht verlängern. Die Bundestagsabgeordnete Mechthild Heil (CDU), zu deren Wahlkreis das Ahrtal gehört, teilt nun mit, dass sie sich mit weiteren Abgeordneten an das von FDP-Chef Christian Lindner geführte Bundesfinanzministerium gewandt habe, um „für die betroffenen Menschen und Kommunen eine zeitnahe und praktikable Lösung zu finden“. Für eine Verlängerung müsse die Landesregierung Rheinland-Pfalz mit den anderen Empfängerländern eine Fristverlängerung abstimmen und beim Bund beantragen. „Doch in dieser Hinsicht tut sich nichts“, moniert Heil.
Das rheinland-pfälzische Finanzministerium teilte kürzlich der Deutschen Presse-Agentur (dpa) mit, es habe erfahren, „dass das Bundesfinanzministerium der Bitte nach einer Verlängerung der Antragsfrist mit Schreiben an die Landrätin des Landkreises Ahrweiler vom 25. Oktober 2022 nicht entsprochen hat“. Zugleich versicherte das Landesfinanzministerium laut dpa: „Wir werden uns als Landesregierung jedoch weiter für eine Verlängerung der Frist einsetzen.“
Grünen-Politikerin sieht Wiederaufbau gefährdet
Lea Heidbreder, Sprecherin für Bauen und Wohnen der Landtagsfraktion der an der rheinland-pfälzischen Regierung beteiligten Grünen – in Mainz regiert wie auf Bundesebene eine Ampel-Koalition – sieht ohne die Fristverlängerung einen umfassenden und krisenresilienten Wiederaufbau an der Ahr gefährdet. In einer aktuellen Mitteilung ihrer Fraktion wird sie wie folgt zitiert: „Ich appelliere an die Bundesregierung, diese Praxis dringend noch einmal zu überprüfen und die Antragsfrist zu verlängern. Land und Kommunen stehen beim Wiederaufbau enormen Kosten gegenüber. Werden die entsprechenden Förderungen beim Bund nicht rechtzeitig beantragt, müssen Land und Kommunen die Kosten selbst übernehmen. Angesichts der zu erwartenden Summen ist absehbar, dass gerade die Kommunen mit dieser Aufgabe an ihre Grenzen stoßen werden. Dann wird der Wiederaufbau an der Ahr spürbar ins Stocken geraten.“
Dass die bisherige Antragsfrist in vielen Fällen nicht eingehalten werden kann, sei weder Land noch Kommunen anzulasten. Hier wirkten sich Faktoren des Marktes wie Material- und Fachkräftemangel aus, auf die Land und Kommunen keinen Einfluss hätten. Die Bundesregierung habe beim Wiederaufbau Solidarität mit den Menschen im Ahrtal angekündigt. Hier müsse diese Solidarität jetzt mit Leben gefüllt werden.