Prozess am Landgericht Koblenz Brandstifter aus Bad Neuenahr verurteilt

Bad Neuenahr/Koblenz · Ein 30-Jähriger hatte die Tür seiner Mitbewohnerin in einer psychiatrischen Einrichtung in Bad Neuenahr angezündet. Darüber wurde jetzt am Landgericht Koblenz verhandelt. Der Mann muss in eine geschlossene Psychiatrie, befanden die Richter der 14. Strafkammer.

 Über die Vorwürfe gegen einen 30-Jährigen hatte das Landgericht zu befinden.

Über die Vorwürfe gegen einen 30-Jährigen hatte das Landgericht zu befinden.

Foto: dpa

„Eine Justizvollzugsanstalt ist sicherlich nicht der richtige Ort für Sie. Es geht hier auch nicht darum, Ihnen ein Leid anzutun.“ – Einfühlsam ging die 14. Strafkammer des Landgerichtes Koblenz mit dem Angeklagten um. Die Staatsanwaltschaft hatte dem 30-Jährigen zur Last gelegt, vor einem Jahr im Zustand der Schuldunfähigkeit in einer von ihm bewohnten psychiatrischen Einrichtung in Bad Neuenahr („Haus Alexander“) die Zimmertür einer Mitbewohnerin nach einem Streit angezündet zu haben, um ihr Zimmer in Brand zu setzen. Der junge Mann muss in eine geschlossene Psychiatrie, so das Urteil.

Das Feuer an der Tür erlosch von selbst wieder, Personen kamen nicht zu Schaden. Und auch der Sachschaden war eher gering: Für 200 Euro musste die angekokelte Türe ausgetauscht werden. Dennoch: Die Staatsanwaltschaft wertete den Vorgang als versuchte schwere Brandstiftung, die in der Regel ein hohes Strafmaß vorsieht. Wenn da nicht die Drogensucht und die halluzinatorischen Wahnvorstellungen des Mannes aus Bernkastel-Kues wären, die gleich zwei Gutachter bescheinigten. „Er war nicht in der Lage, sein Verhalten zu steuern, er konnte Recht nicht von Unrecht unterscheiden“, so die Gutachter. Michaelis D. gehe davon aus, „von außen gelenkt und bestrahlt zu werden“. Die beiden Fachärzte attestierten dem 30-Jährigen, an einer schizophrenen Psychose erkrankt zu sein. Hinzu komme eine starke Drogenabhängigkeit.

„Insgesamt liegt ein aus den Fugen geratener psychischer Zustand vor“, erklärten die Gutachter. D. habe nach wie vor große Ängste und befinde sich weiter in Therapie: „Er leidet richtig unter seinem Wahn.“ Aus seinem ständigen „Verteidigungsverhalten“ könne sich schnell eine verstärkte Aggressivität entwickeln, so Fachärzte. „Letztendlich bestrafen kann man Michaelis D. nicht“, meinte dann auch die Staatsanwaltschaft. Sie plädierte für eine Unterbringung in einer Psychiatrie. Der Anwalt des 30-jährigen Mannes sagte: „Ich hoffe, dass mein Mandant bald wieder ein normales Leben führen kann. Die Unterbringung in einer Fachklinik halte ich ebenfalls für alternativlos.“ Dort könne er andere nicht gefährden und erhalte Hilfe. Die Strafkammer wies in ihrem Urteil auf den Leidens- und Suchtdruck von D. hin. Das Gericht geht davon aus, dass der Angeklagte der Frau, die sich im Raum befand, dessen Tür er anzünden wollte, keinen Schaden zufügen wollte. Er habe sich lediglich Zutritt verschaffen wollen, so der Vorsitzende Richter, der die Unterbringung in einer geschlossenen Klinik anordnete. Hierzu gebe es keine Alternative. „Ich wünsche Ihnen alles Gute“, sagte der Strafkammer-Vorsitzende zu Michaelis D. Mit gesenktem Blick und gefasster Haltung nahm der junge Mann, der nun auch die Verfahrenskosten tragen muss, die Worte auf.

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