Bekanntgabe im Kreistag Ahr-Landrat Pföhler wird in den Ruhestand geschickt

Bad Neuenahr-Ahrweiler · Jürgen Pföhler, Landrat des Kreises Ahrweiler, lässt sich derzeit krankheitsbedingt durch den Ersten Beigeordneten Horst Gies vertreten. Nun schickt die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Pföhler in den Ruhestand.

 Landrat Jürgen Pföhler.

Landrat Jürgen Pföhler.

Foto: dpa/Thomas Frey

Ahrweilers Landrat Jürgen Pföhler wird mit Ablauf des 31. Oktober in den Ruhestand versetzt. Das gab der Erste Beigeordnete des Kreises, Horst Gies (beide CDU), am Freitagnachmittag während einer Sitzung des Kreistages bekannt. Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Trier habe dies mitgeteilt, erklärte Gies. Gies vertritt seit Mitte August den erkrankten Pföhler als Landrat. Pföhler hatte im September einen Antrag auf dauerhafte Dienstunfähigkeit gestellt.

Den Regelungen zufolge soll nach Ausscheiden von Pföhler innerhalb von drei Monaten ein neuer Landrat gewählt werden. Den genauen Termin legt die ADD fest.

Horst Gies, der auch Landtagsabgeordneter ist, antwortete auf GA-Anfrage, ob er für das Amt des Landrates zur Verfügung stehe, lediglich: „Vorstellbar ist alles.“ Die Entscheidung der ADD wolle er nicht weiter kommentieren. In einem früheren Interview mit dem GA verwies Gies darauf, dass er eine Kandidatur mit seiner Familie und nicht zuletzt auch mit seiner Partei, der CDU, besprechen müsse. Und dann habe der Wähler das entscheidende Wort.

Die Kreisgremien müssen nun zunächst die Stellenausschreibung beschließen. Dazu ist eine Sondersitzung des Kreis- und Umweltausschusses geplant, die voraussichtlich am 2. November stattfinden soll.

Ermittlungen gegen Pföhler

Gegen Pföhler und ein weiteres Mitglied des Krisenstabes ermittelt nach der Flut die Staatsanwaltschaft Koblenz. Dabei geht es um den Anfangsverdacht der fahrlässigen Tötung und fahrlässigen Körperverletzung durch Unterlassen am Katastrophenabend des 14. Juli. Der Anfangsverdacht, so die Staatsanwaltschaft Anfang August, richte sich gegen den Landrat, weil dieser laut Gesetzeslage „möglicherweise die Einsatzleitung und alleinige Entscheidungsgewalt hatte“. Im Fokus steht aber auch ein weiteres Mitglied des Krisenstabs, das nach den derzeitigen Erkenntnissen die Einsatzleitung „zumindest zeitweise übernommen hatte“. Weiter hieß es, es hätten sich „zureichende tatsächliche Anhaltspunkte“ dafür ergeben, dass am 14. Juli ab etwa 20.30 Uhr Gefahrenwarnungen und möglicherweise auch Evakuierungen geboten gewesen wären. Beamte nahmen Unterlagen in der Kreisverwaltung an sich. Die Staatsanwaltschaft wies darauf hin, dass derzeit lediglich ein Anfangsverdacht bestehe und betonte „die hinsichtlich der Beschuldigten bestehende Unschuldsvermutung in besonderer Weise“.

Der Kreistag hatte Mitte August deutlich gemacht, nicht mehr mit Pföhler zusammenarbeiten zu wollen. Geschlossen forderten die Mitglieder des Gremiums den damals schon krankgeschriebenen Landrat auf, seiner politischen Verantwortung gerecht zu werden und den Weg für einen Neuanfang frei zu machen. Die Fraktionsdisziplin war in der Kreistagssitzung aufgehoben worden, hatte CDU-Sprecher Karl-Heinz Sundheimer vor der Abstimmung über die von der SPD eingebrachte Resolution mitgeteilt.

(mit Material der dpa)
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