Fall aus Brohltal Landgericht entscheidet über Sicherungsverwahrung für Sexualstraftäter

Koblenz/Brohltal · Mit einem verurteilten Sexualstraftäter befasst sich derzeit das Landgericht Koblenz. Die Frage, mit der sich das Gericht befassen muss: War die für den Brohltaler angeordnete Sicherungsverwahrung rechtens?

Das Landgericht in Koblenz muss über die Sicherungsverwahrung eines Sexualstraftäters aus dem Brohltal entscheiden.

Das Landgericht in Koblenz muss über die Sicherungsverwahrung eines Sexualstraftäters aus dem Brohltal entscheiden.

Foto: Martin Gausmann

Ein aus der Verbandsgemeinde Brohltal stammender Mann beschäftigt derzeit das Landgericht in Koblenz. Die Frage: Muss der verurteilter Sexualstraftäter nach seiner Haftzeit in Sicherungsverwahrung? Der Mann hat einem früheren Urteil zufolge im Internet kleinen Mädchen Geld dafür geboten, dass sie ihm Nacktbilder und kurze Videoclips zusenden. Das Film- und Fotomaterial fand sich dann via Dropbox im Internet wieder, wo sie sich der Angeklagte mit anderen Pädophilen anschauen konnte. Auch fragte er die Mädchen, ob sie Sex mit ihm haben wollen.