Landgericht Koblenz Randalierer muss in die Psychiatrie

Bad Neuenahr-Ahrweiler/Koblenz · Weil ein Angeklagter Symptome für psychische Erkrankung aufweist, sieht das Landgericht Koblenz von einer Gefängnisstrafe ab. Zeugenaussagen werden gehört und zeichnen ein erschreckendes Bild des Beschuldigten.

 Nach erfolgreicher Berufung vor dem Landgericht Koblenz bleibt dem angeklagten Randalierer eine Haftstrafe erspart. Er muss nun in die Psychiatrie.

Nach erfolgreicher Berufung vor dem Landgericht Koblenz bleibt dem angeklagten Randalierer eine Haftstrafe erspart. Er muss nun in die Psychiatrie.

Foto: Martin Gausmann

Eigentlich soll Felipe M. eine Gefängnisstrafe absitzen: Ein Jahr und vier Monate Haft hatte ihm das Amtsgericht für zahlreiche Delikte aufgebrummt, die sich von Sachbeschädigungen, Diebstahl, Beleidigungen bis hin zu Hausfriedensbruch erstreckten. Felipe M.`s Strafverteidigerin legte Berufung ein, die zunächst von einer Kleinen Kammer des Landgerichts behandelt wurde. Da sich jedoch Auffälligkeiten ergaben, die laut Sachverständigengutachten die medizinischen Voraussetzungen für eine Unterbringung des Angeklagten in einer Psychiatrie ergaben, musste nun die Große Kammer tätig werden, da nur sie eine Einweisung in eine solche Einrichtung veranlassen kann.

Angeklagter hat Mietwohnung demoliert

Zunächst berichtete der 54-jähriger Wohnungsvermieter aus Bad Neuenahr, was er so alles mit dem Angeklagten erlebt hatte. „Er hat kurz aber heftig bei mir gewohnt“, bescheinigte der Dachdeckermeister dem Angeklagten, der ein Sofa und jede Menge Müll aus dem Fenster geschmissen hatte, die Wohnung komplett demolierte, indem er Armaturen abbrach, die Duschkabine zertrümmerte und schlussendlich auch handgreiflich dem Vermieter gegenüber wurde. „Er hat eine volle Flasche nach mir geworfen und ist mit einer Holzlatte auf mich losgegangen.“ Ständig sei die Polizei angerückt, häufig hätten sich Nachbarn beschwert. Wörtlich meinte der Zeuge: „Das Böse kam in Felipe M. hoch.“

Auch eine dem vorbestraften Angeklagten bereits vor Jahren zugeordnete Betreuerin konnte dem 1995 in Brasilen geborenen und von einer deutschen Familie adoptierten Mann kein gutes Zeugnis ausstellen: „Ich hatte nachher Angst vor ihm. Er war zunehmend aggressiv geworden.“ Und eine Justizbeamtin erklärte: „In der Haft verstieß er immer wieder gegen die Anstaltsordnung.“ Ständig habe er Beleidigungen ausgesprochen und so manche Mittagsmahlzeit gegen die Türe geworfen.

Beschuldigter zeigt Symptome einer Psychose

Ein zweites psychologisches Gutachten ergab nun, dass bei Felipe M. deutliche Symptome einer psychischen Erkrankung vorliegen. Es gebe viele Zeichen einer Psychose. „Er hat Anspruch auf eine entsprechende Behandlung, die durchaus erfolgversprechend sein kann“, meinte der aus Mainz angereiste Psychiater. Dem trägt das Gericht nun Rechnung.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort