Nachfolge von Jürgen Pföhler CDU-Politiker Horst Gies will bei Landratswahl an der Ahr antreten

Kreis Ahrweiler · Der Erste Beigeordnete des Kreises Ahrweiler, Horst Gies, will sich bei der Landratswahl im Kreis Ahrweiler um die Nachfolge von Jürgen Pföhler bewerben. Die Wahl findet am 23. Januar statt.

 Horst Gies (CDU) will Landrat im Kreis Ahrweiler werden.

Horst Gies (CDU) will Landrat im Kreis Ahrweiler werden.

Foto: dpa/Frank Rumpenhorst

Seit dem 1. November ist die Stelle des Landrats im Kreis Ahrweiler offiziell vakant, nachdem der bisherige Amtsinhaber Jürgen Pföhler zunächst seit Mitte Juli in Folge der Flutkatastrophe krankgeschrieben ist und nunmehr auch bescheinigt bekam, dass er das Amt dauerhaft nicht mehr ausüben kann. Pföhler befindet sich somit ab sofort im Ruhestand. Zu den Bewerbern um seine Nachfolge gehört der Landtagsabgeordnete, CDU-Kreisvorsitzende und derzeit amtierende Erste Kreisbeigeordnete Horst Gies. Der 60-Jährige führt die Amtsgeschäfte im Ahrweiler Kreishaus seit Pföhlers Rückzug. Eine Nominierung von Gies durch die Kreis-CDU gilt als sicher. „Wenn es ein entsprechendes Votum der CDU gibt, dann bin ich auch bereit zu kandidieren“, sagte Horst Gies gegenüber dem General-Anzeiger.

Der neue Landrat soll zum nächstmöglichen Zeitpunkt von der wahlberechtigten Bevölkerung gewählt werden. Wahltag ist nach Abstimmung mit der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Sonntag, der 23. Januar. Eine denkbare Stichwahl, die dann erforderlich wäre, wenn keiner der Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält, soll am 6. Februar durchgeführt werden und beträfe die beiden Kandidaten, die am ersten Wahltag von allen Bewerbern die höchste Stimmenzahl auf sich vereinigen konnten. Die Amtszeit beträgt acht Jahre. Der Kreis- und Umweltausschuss gab am Dienstag im Kreishaus für den Wahltermin grünes Licht.

In der Regel nominieren Parteien oder politische Gruppierungen einen Kandidaten

Zum Landkreis Ahrweiler gehören die vier Verbandsgemeinden Adenau, Altenahr, Bad Breisig und Brohltal sowie vier verbandsfreie Gemeinden, nämlich die Städte Bad Neuenahr-Ahrweiler, Remagen und Sinzig und die Gemeinde Grafschaft. Insgesamt leben im Landkreis 130 000 Menschen. Nun wartet man im Kreishaus auf Wahlvorschläge. Sie sind spätestens am 48. Tag vor der Wahl einzureichen. Heißt: Bis zum 6. Dezember haben etwaige Bewerber Zeit, ihre Unterlagen einzureichen. In der Regel nominieren Parteien oder politische Gruppierungen einen Kandidaten und reichen ihn als Wahlvorschlag ein.

Wählbar sind deutsche Staatsangehörige oder auch Staatsangehörige eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union mit Wohnsitz in Deutschland. Der Bewerber muss am Tag der Wahl das 23. Lebensjahr vollendet haben. Außerdem muss er die Gewähr dafür bieten, dass er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt. Nicht gewählt werden kann, wer das 65. Lebensjahr vollendet hat.

Der neue Chef oder die neue Chefin der Kreisverwaltung wird in das Beamtenverhältnis auf Zeit berufen. Die Besoldung richtet sich nach der Kommunal-Besoldungsverordnung des Landes. Danach ist das Amt den Besoldungsgruppen B 5 beziehungsweise B 6 zugeordnet. In der ersten Amtszeit wird der AW-Landrat zunächst in die Besoldungsgruppe B 5 (Grundgehalt ohne Zuschläge rund 9 600 Euro) eingestuft. Eine Höherstufung in die Besoldungsgruppe B 6 (etwa 10 200 ohne Zuschläge) ist frühestens nach Ablauf der ersten zwei Jahre der Amtszeit zulässig. Zusätzlich gibt es eine Dienstaufwandsentschädigung. Sie liegt monatlich bei 327 Euro.

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