Jürgen Pföhler sieht Versäumnis in Mainz Landrat kritisiert Elternbeitrag für Kinderbetreuung

Kreis Ahrweiler · In Rheinland-Pfalz muss für die Betreuung eines zweijährigen Kindes in der Kindertagespflege ein Elternbeitrag gezahlt werden. Der Landrat Jürgen Pföhler appellierte nun an die Landesregierung in Mainz, dies zu ändern.

 Für die Betreuung eines zweijährigen Kindes muss in Rheinland-Pfalz ein Beitrag gezahlt werden.

Für die Betreuung eines zweijährigen Kindes muss in Rheinland-Pfalz ein Beitrag gezahlt werden.

Foto: dpa/Monika Skolimowska

Seit 2010 ist der Besuch des Kindergartens für Kinder ab dem zweiten Lebensjahr nach dem rheinland-pfälzischen Kindertagesstättengesetz beitragsfrei. Entscheiden sich Eltern jedoch für eine Betreuung ihres zweijährigen Kindes in der Kindertagespflege, muss ein Elternbeitrag gezahlt werden, obwohl beide Betreuungsformen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz gleichwertig sind. Landrat Jürgen Pföhler sieht hierin ein Versäumnis seitens der Landesregierung und appelliert daher, diese Ungleichbehandlung zu korrigieren.

Das Land habe hier die Chance vertan, entsprechende Regelungen in das Kita-Zukunftsgesetz aufzunehmen und die Elternbeiträge für alle Kinder ab zwei Jahren unabhängig von der Betreuungsform zu übernehmen. Eine solche Regelung sehe das neue Kita-Zukunftsgesetz, das im August verabschiedet worden ist, nicht vor, obwohl im Anhörungsverfahren die Verbände und Tagespflegepersonen dies gefordert hätten.

Die Haltung von Bildungsministerin Stefanie Hubig sei umso unverständlicher, so Landrat Pföhler, als in den Jahren 2019 bis 2022 erhebliche Bundesmittel aus dem "Gute-KiTa-Gesetz" für qualitative Verbesserungen in der Kindertagespflege zur Verfügung stehen, die das Land hierfür verwenden könne. Der Bund hebt hierzu hervor, "dass hohe Gebühren kein Grund dafür sein dürfen, dass Kinder nicht in die Kita oder Kindertagespflege gehen."

Der Kreis Ahrweiler übernimmt bereits aufgrund gesetzlicher Vorgaben die Elternbeiträge in der Kindertagespflege für Zweijährige dann, wenn Eltern einen Kita-Patz wünschen, jedoch aufgrund Fehlens auf Kindertagespflege ausweichen müssen oder aber aus finanziellen Gründen nicht dazu in der Lage sind, den Beitrag zu zahlen. "Jetzt", so Landrat Pföhler, "ist die Landesregierung am Zuge."

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