Lichterfahrt von Landwirten an der Ahr Bauer und Kreis streiten um die richtige Genehmigung

Kreis Ahrweiler · Hat die Kreisverwaltung eine Lichterfahrt von Landwirten durch das Ahrtal untersagt? Die entsprechende Behauptung eines Bauern weist der Kreis zurück. Allerdings habe der Mann den falschen Antrag gestellt.

Ein weihnachtlich geschmückter Trecker fährt im vergangenen Jahr bei der Lichterfahrt der Landwirte an der Ahr mit.

Ein weihnachtlich geschmückter Trecker fährt im vergangenen Jahr bei der Lichterfahrt der Landwirte an der Ahr mit.

Foto: Martin Gausmann

Empört hatte ein Bauer aus Bad Neuenahr-Ahrweiler im Internet geäußert, die bereits im vergangenen Jahr auf große Resonanz in der Bevölkerung gestoßene Lichterfahrt von Landwirten sei in diesem Jahr von der Kreisverwaltung nicht erlaubt worden. Auf Anfrage des General-Anzeigers teilte die Kreisverwaltung nun mit, dass die Darstellung des Landwirtes nicht korrekt sei. „Entgegen anderslautender Meldungen, Posts und Aussagen hat die Kreisverwaltung Ahrweiler der für den 3. Dezember angekündigten Lichterfahrt durch das Ahrtal keine Absage erteilt oder ein Verbot ausgesprochen. Der Veranstalter wurde lediglich auf die richtige Antragsstellung hingewiesen“, so die Kreisverwaltung.

Der Antragsteller habe Ende Oktober eine Versammlung nach dem Versammlungsgesetz mit dem Thema „Ein Funken Hoffnung“ für den 3. Dezember bei der Kreisverwaltung angezeigt. Hierbei soll es sich um einen Lichterzug von Sinzig nach Dernau handeln. 50 Traktoren und Lastwagen sollten „mit Weihnachtsbeleuchtung durch das Ahrtal rollen“.

Bereits im vergangenen Jahr hatte der Landwirt aus dem Ortsbezirk Gimmigen eine Versammlung nach dem Versammlungsgesetz angezeigt. „Damals wie auch in diesem Jahr wurde ihm durch die Ordnungsbehörde der Kreisverwaltung mitgeteilt, dass es sich bei der angezeigten Veranstaltung nicht um eine Versammlung nach dem Versammlungsgesetz handelt, da es in diesem Zusammenhang unter anderem an der kollektiven und politischen Meinungsäußerung fehlt“, unterstrich der Kreis. Dennoch sei eine besondere Genehmigung erforderlich, da eine „übermäßige Straßennutzung“ zu erwarten sei.

1500 statt 75 Traktoren im vergangenen Jahr

Im vergangenen Jahr habe der Anmelder auch einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung gestellt. Nach entsprechendem Anhörungsverfahren und Vor-Ort-Termin sei dann auch eine Genehmigung für rund 75 Traktoren erteilt worden. Wie sich herausgestellt hat, haben an der Fahrt im Dezember 2021 jedoch rund 1500 Traktoren teilgenommen. „Bei einem möglichen Rettungseinsatz oder dergleichen wäre damals ein Durchkommen der Rettungskräfte nicht möglich gewesen. Zum Glück kam es in diesem Zeitraum zu keinem Notfall“, so der Kreis auf GA-Anfrage.

Der Veranstalter beharre indes darauf, dass es sich bei der Veranstaltung um eine „Versammlung“ handele. Es würden 50 Traktoren erwartet. Der Kreis hat da so seine Zweifel. Dem Antragsteller stehe es weiterhin frei, einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung der Straßenverkehrsordnung einzureichen. Wörtlich teilte die Kreisverwaltung mit: „Nach erfolgtem Anhörungsverfahren und sofern alle Beteiligten mit dem Vorhaben unter Einhaltung der für die Sicherheit notwendigen Bedingungen wie freizugängliche Rettungswege zustimmen, steht die Kreisverwaltung einer Veranstaltung für die Menschen im Ahrtal positiv gegenüber.“

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