Urteil in Koblenz Mann aus Bad Neuenahr muss wegen Diebstahls drei Jahre ins Gefängnis

Bad Neuenahr/Koblenz · Das Landgericht Koblenz hat einen Mann aus Bad Neuenahr wegen Diebstahls zu einer dreijährigen Gefängnisstrafe verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte eine viel höhere Strafe beantragt.

Ein Mann aus Bad Neuenahr stand unter anderem wegen Drogenhandels und Raubs vor Gericht in Koblenz. Am Ende erhielt er wegen gemeinschaftlichen Diebstahls in einem besonders schweren Fall eine Freiheitsstrafe von drei Jahren.

Foto: dpa/Peter Steffen

Die Zeugen schwiegen. Erst recht, als Richterin Annette Repar sie im großen Sitzungssaal des Koblenzer Landgerichtes darauf aufmerksam machte, dass sich die Männer nicht selbst belasten müssen. Vor Gericht stand ihr Freund aus Bad Neuenahr. Ihm und einem bereits verurteilten Mittäter wurde vorgeworfen, regen Handel mit Betäubungsmitteln betrieben, zudem Raub oder räuberische Erpressung begangen zu haben.

Ferner wurde dem mehrfach vorbestraften Angeklagten aus Bad Neuenahr vorgeworfen, ohne Waffenschein einen Revolver mit sich geführt zu haben. Am Ende erhielt er eine Freiheitsstrafe von drei Jahren. Das Gericht hatte ihn in wesentlichen Punkten der Anklage freigesprochen und ihn schlussendlich lediglich wegen gemeinschaftlichen Diebstahls in einem besonders schweren Fall zu der dreijährigen Gefängnisstrafe verurteilt.

Androhung von Repressalien

Die Staatsanwaltschaft hatte den Mann beschuldigt, in der Zeit von März bis Oktober 2020 mit Betäubungsmitteln gehandelt zu haben, um damit seinen Lebensunterhalt zu bestreiten. Die Handelsbestände bewegten sich in einer Größenordnung von insgesamt etwa zwei Kilogramm Marihuana, 20 000 Ecstasytabletten, 2,5 Liter Amphetaminöl sowie 500 Gramm Amphetamin und einem Kilogramm Kokain.

Im Spätsommer des vergangenen Jahres soll der Angeklagte mit seinem Mittäter potenziellen Käufern gegenüber allerdings lediglich so getan haben, als ob er ihnen Drogen verkaufen wolle. Diese Kaufinteressenten sollen dann unter massiver Androhung von Repressalien entweder veranlasst worden sein, den von ihnen mitgeführten Kaufpreis für die Drogen von 50 000 Euro auszuhändigen oder aber sie hätten ihnen diesen Betrag gewaltsam weggenommen und dann unter sich aufgeteilt, so die Staatsanwaltschaft.

Zeugenbefragungen verlaufen ergebnislos

Schließlich soll der Angeklagte – ohne im Besitz einer waffenrechtlichen Erlaubnis zu sein – im vergangenen Oktober über einen mit mehreren Patronen geladenen Revolver Kaliber 38 verfügt haben.

Betätigungsfelder der Männer sollen unter anderem Bad Neuenahr-Ahrweiler, Koblenz, Neuwied, Bonn, Venlo sowie Nimwegen in den Niederlanden gewesen sein.

Ergebnislos verliefen die Zeugenbefragungen. Alle befragten vier aus Bonn kommenden Männer aus dem Umfeld des Angeklagten wollten keine näheren Angaben machen. „Das muss ich respektieren“, so die Kammervorsitzende. Die Staatsanwaltschaft sah sich auch so in allen Klagepunkten bestätigt und forderte fünf Jahre und sechs Monate Haft für den Angeklagten, der seine Taten teilweise eingeräumt hatte.

Für das Gericht ist der Angeklagte einen Drahtzieher

Rechtsanwalt Carsten Rubarth (Bonn) forderte indes „ein mildes Urteil“ und beantragte, den ausgesprochenen Haftbefehl aufzuheben. Rubarth wies darauf hin, dass zwar einige Taten an dem Mann „hängen bleiben“ würden, jedoch bei weitem nicht alle Anklagepunkte. „Das gibt die Beweislage nicht her“, so der Anwalt.

Das sah auch die Kammer so. „Es bleiben einige Zweifel daran, dass Sie tatsächlich an allen Taten beteiligt waren“, sagte Richterin Annette Repar. Unter anderem hatte es Schwierigkeiten gegeben, die in der Wohnung gefundene Waffe eindeutig dem Angeklagten zuzuordnen, da die Wohnung auch vom bereits verurteilten Mittäter genutzt worden war. Klar sei für das Gericht jedoch, dass der Angeklagte sehr wohl ein Drahtzieher und nicht ein kleiner Mittäter gewesen sei.

Da sich der Angeklagte bei einem Drogengeschäft mit Gewalt Geld – angeblich 50 000 Euro – aus einem „Kunden“-Auto geholt hatte, wurde er schlussendlich nur wegen Gemeinschaftlichem Diebstahl in besonders schwerem Fall verurteilt. 12 500 Euro wird das Gericht bei ihm einziehen. Zudem muss er die Kosten des Verfahrens zahlen.