Fünf Monate Freiheitsentzug auf Bewährung Polizei lieferte sich in Adenau Rennen mit Raser

Ahrweiler · Eine wilde Verfolgungsfahrt lieferte sich ein 23-Jähriger aus Herschbroich im vergangenen Sommer mit der Polizei. Am Donnerstag musste er sich vor dem Amtsgericht in Ahrweiler verantworten.

 Ein Urteil wurde im Fall des verantwortungslosen Rasers gefällt.

Ein Urteil wurde im Fall des verantwortungslosen Rasers gefällt.

Foto: dpa

„Es war die schlimmste Verfolgungsfahrt in meiner bisherigen Laufbahn“, fasste ein als Zeuge geladener 44-jähriger Polizeibeamter der Inspektion Adenau vor dem Ahrweiler Amtsgericht zusammen. Er erinnerte sich genau an den Vorfall am Abend des 3. Juli 2020, als in Adenau eine Streife der Polizei einen BMW mit englischen Kennzeichen überprüfen wollte.

Der Fahrer, der 23-jährige Alexander H., trat stattdessen aber kräftig aufs Gaspedal und gab Fersengeld. Und das über viele Kilometer mit stark überhöhter Geschwindigkeit. Grund für die flott eingeleitete Flucht vor der Kontrolle: Der junge BMW-Fahrer hatte keinen Führerschein. Grund: Er hatte schon einige Verkehrsdelikte auf dem Kerbholz.

Das Rennen, das sich an jenem Abend zwischen der mit einem 170 PS Audi Turbo-Diesel ausstaffierten Polizei und dem 250 Stundenkilometer schnellen BMW entwickelte, ging klar zuungunsten der Beamten aus.

Polizei brach aus Sicherheitsgründen Verfolgung ab

Zwar schloss man mit Blaulicht und Martinshorn immer wieder auf den dunkelgrünen, aus Großbritannien importierten Rechtslenker auf, doch einholen konnte ihn die Polizei nicht. Daran änderte sich auch nichts, als das Heck des BMW in einer Kurve in Leimbach ausbrach und der Wagen kurzzeitig quer zur Fahrbahn stand. Zuvor hatte der 23-jährige Fahrer aus Sicht der Polizei waghalsig und ohne den Gegenverkehr überblicken zu können, einen Lastwagen überholt. Um sowohl den am Steuer des flüchtenden Autos sitzenden Fahrer als auch andere Verkehrsteilnehmer zu schützen, brachen die Polizeibeamten die Verfolgung ab, da sie immer höhere Geschwindigkeiten und immer gefährlicher werdende Manöver befürchteten.

Da die Polizisten kurz vor der Kontrolle Blickkontakt mit dem jungen Mann hatten, darüber hinaus aber auch noch einen anonymen Tipp über dessen Identität bekamen, war der Mann schnell ermittelt.

Der 23-jährige Mechatroniker hatte mit einem Kumpel an dem BMW, den er preiswert erstanden hatte, geschraubt und hatte sich dann ans Steuer gesetzt, um nach Hause zu fahren. Leider ohne Führerschein. Den hatte er bereits abgeben müssen, nachdem er im Straßenverkehr auffällig geworden war. „Sie sind einschlägig vorbestraft, zwei Mal wegen Verkehrsdelikten“, hielt Richter Alexander Heckmann dem in Herschbroich wohnenden Fahrer vor. Die Flucht vor der Polizei sei ein „völlig verantwortungsloses Unterfangen“ gewesen.

Raser muss nun lange auf Führerschein warten

Das Gericht hielt fünf Monate Freiheitsentzug auf Bewährung für angemessen, zudem soll der Raser 600 Euro an den Verein für Verkehrsunfallopfer bezahlen. Den Führerschein kann der Herschbroicher frühestens in zweieinhalb Jahren wieder beantragen. „Sie werden Schwierigkeiten bekommen, einen neuen zu erhalten“, sagte Richter Heckmann voraus.

Das Gericht war mit seinem Urteil weitgehend den Forderungen der Staatsanwaltschaft gefolgt. Die Verteidigung hatte eine Geldstrafe für ausreichend erachtet.

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