Ausgewiesenen Stellen in Freizeitzonen Diese Baderegeln gelten an Sieg und Agger

Rhein-Sieg-Kreis · Das Baden ist an Sieg und Agger nur an ausgewiesenen Stellen erlaubt. Der Naturschutz hat an den beiden Flüssen Vorrang, trotzdem kommt es immer wieder zu störenden Einflüssen durch den Menschen.

 Idylle pur soll die Siegaue auch in Zukunft bleiben, deshalb regelt der Landschaftsplan, was verboten ist. Baden und Paddeln bleiben weitgehend erlaubt.

Idylle pur soll die Siegaue auch in Zukunft bleiben, deshalb regelt der Landschaftsplan, was verboten ist. Baden und Paddeln bleiben weitgehend erlaubt.

Foto: grafik/Arndt

Sommerzeit ist Badezeit. Doch in diesem Jahr ist aufgrund der Corona-Pandemie vieles anders. Schwimmbäder begrenzen den Zutritt, damit die Hygieneregeln eingehalten werden können. Und im Rhein-Sieg-Kreis sind darüber hinaus die Freibäder in Troisdorf und Sankt Augustin geschlossen. Da lockt es die Menschen umso mehr an Sieg und Agger. Das hat Christoph Rüter, Leiter der Abteilung Fachaufgaben Naturschutz, Abgrabungen im Amt für Umwelt- und Naturschutz des Rhein-Sieg-Kreises festgestellt.

„Es ist dieses Jahr sicherlich noch einmal extremer als in den vergangenen Jahren“, sagt Rüter. „Das beobachten wir hier schon.“ Die Menschen hätten während des Lockdowns auch mehr Zeit gehabt. Es habe Zeiten gegeben, da sei jede Kiesbank besetzt gewesen – jede Ecke, die irgendwie zu erreichen gewesen sei. „Als Naturschützer war es ein Grauen, durch die Landschaft zu fahren“, sagt Rüter.

Besondere Regeln an Sieg und Agger

Denn an Sieg und Agger gelten besondere Regeln, weil sie unter Naturschutz stehen. Grundsätzlich ist das Betreten der Uferbereiche dort verboten. Ausnahmen gibt es lediglich für die sogenannten Gewässernahen Erholungsbereiche. An beiden Flüssen sind zusammen mehr als 30 Stellen ausgewiesen, an denen Baden und Tauchen möglich ist, die Wege verlassen sowie Schlauchboote und Luftmatratzen genutzt werden dürfen. Die Wasserqualität werde allerdings nicht überprüft, sagt Rüter und weist daraufhin, dass auch Kläranlagen Zuflüsse in die Sieg hätten.

Die speziell ausgewiesenen Erholungsbereiche gibt es seit 2005. Zuvor war es erlaubt, Sieg und Agger überall zu betreten. Dann folgte die Ausweisung der beiden Flüsse als Naturschutzgebiet – mit dem ein generelles Betretungsverbot einhergeht. „Aber es wurde gesagt, wir müssen auch Angebote schaffen“, sagt Rüter. Deshalb entschied sich der Kreis, die Gewässernahen Erholungsbereiche auszuweisen. Und zwar näherungsweise einen für jede anliegende Siedlung. „Der Naturschutz kann damit leben“, sagt Rüter. „Das Entscheidende ist, dass sie auch akzeptiert werden und auch nur diese Bereiche genutzt werden.“

Pflanzen und Tiere leiden

Denn die Vegetation an den anderen Stellen ist empfindlich. Breiten sich die Menschen dort aus, werden laut Rüter Pflanzen zertreten oder abgeknickt, wodurch sie absterben können. Das sei nicht nur für die Uferstauden ein Problem, sondern auch für die Pflanzen unter Wasser. „Wasserpflanzen sind sehr trittempfindlich“, sagt Rüter. Sei im Wasser oder an den Ufern viel los, störe das zudem die Vögel beim Brüten. „Gerade von der Wasserseite aus ist eine Störung sehr stark, weil die Vögel es von dieser Seite nicht erwarten.“

Dies habe bereits dazu geführt, dass es an der Sieg keine Flussregenpfeifer mehr gebe, deren Brutgebiete Kiesbänke sind. „Das ist ein Warnsignal, dass wir die Sieg nicht mehr in einem naturnahen Verhältnis haben.“

Auswirkungen gibt es auch auf die Fische und Neunaugen in den Flüssen, die ihre Eier im Kiesbett ablegen. „Wenn dann im Sommer Leute durch das Kiesbett laufen, zermalmen sie die Eier“, sagt Rüter. Ähnlich sei es, wenn Kanus bei zu niedrigem Wasserstand über die Kiesbänke schrammten. Das sei besonders schlecht, weil die Sieg für Kieslaicher eine große Bedeutung habe. „Gerade für diese Arten ist sie als Flora-Fauna-Habitat-Gebiet gemeldet worden.“

Laut Rüter schwindet insgesamt der Respekt der Menschen sowohl gegenüber der Natur als auch gegenüber den Ordnungskräften immer weiter. Das würden auch die zwei Mitarbeiter des Ordnungsaußendienstes merken, die für die Naturschutzgebiete zuständig sind. Sie müssten sich zum Teil Anfeindungen anhören – von Jugendlichen, aber auch von Erwachsenen mittleren Alters, so der Abteilungsleiter. Die Mitarbeiter weisen auf Fehlverhalten hin und können auch Bußgelder verhängen. „Es ist ein Weg in die richtige Richtung.“ Aber aufgrund der Größe des Gebiets könnten sie nur Nadelstiche setzen.

Damit nur noch die ausgewiesenen Erholungsbereiche genutzt werden, möchte der Kreis sie laut Rüter besser kenntlich machen. Eine Zeit lang hatten Schilder darauf hingewiesen; sie mussten aufgrund von rechtlichen Bedenken der Bezirksregierung Köln aber wieder abgebaut werden. Denn Eigentümer von Sieg und Agger ist das Land Nordrhein-Westfalen. Damit zusammen hänge die Frage der Verkehrssicherung, so der Abteilungsleiter. Und auch wer die Unterhaltung übernehme. Da gebe es Überlegungen, das auf die Schultern des Kreises oder der Kommunen zu verlagern. Christoph Rüter: „Wir arbeiten daran, aber eine schnelle Lösung kann ich nicht versprechen.“

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