Medienbericht zur Bundeswehr-Fluthilfe Verteidigungsministerium ermittelt gegen eigene Abteilungsleiterin

Ahrtal · Das Verteidigungsministerium ermittelt im eigenen Haus gegen eine Abteilungsleiterin. Wie „Der Spiegel“ berichtet, soll sie nach der Flutkatastrophe im Ahrtal die Bundeswehr zu ihrem Haus gelotst haben – obwohl andere Häuser deutlich stärker beschädigt waren.

 Die Bundeswehr verlegt in Rech im Ahrtal eine Behelfsbrücke über die Ahr. In Kirchsahr könnte eine Abteilungsleiterin des Verteidigungsministeriums zu Unrecht die Hilfe der Soldaten in Anspruch genommen haben, wie der „Spiegel“ berichtet.

Die Bundeswehr verlegt in Rech im Ahrtal eine Behelfsbrücke über die Ahr. In Kirchsahr könnte eine Abteilungsleiterin des Verteidigungsministeriums zu Unrecht die Hilfe der Soldaten in Anspruch genommen haben, wie der „Spiegel“ berichtet.

Foto: Sven Westbrock

Das Verteidigungsministerium ermittelt im eigenen Haus wegen möglicher Unregelmäßigkeiten bei der Fluthilfe der Bundeswehr im Sommer 2021. Das berichtet „Der Spiegel“ in seiner neuen Ausgabe. Internen Hinweisen zufolge, so das Nachrichtenmagazin, soll eine Abteilungsleiterin Mitte Juli durch mehrere Anrufe eine Hilfseinheit der Bundeswehr samt Notstrom­aggregat zu ihrem Privathaus in Kirchsahr im Ahrtal gelotst haben. Dort sollten die Soldaten den Wintergarten des beschädigten Gebäudes von Schlamm reinigen und konnten deswegen bei deutlich stärker beschädigten Häusern in der Region nicht helfen, heißt es. Die Rechtsabteilung führt laut „Spiegel“ wegen der Hinweise bereits seit Ende Oktober Befragungen durch; nach einer ersten Einschätzung könnte der Vorgang sogar strafrechtlich relevant sein.

Mögliche Vorzugsbehandlung für General

Das Ministerium habe den Fall gegenüber dem Magazin nicht im Detail kommentieren wollen. Eine Sprecherin habe nur mitgeteilt, „dass bei jed­wedem Verdacht zu einem mög­lichen Fehlverhalten im Amt Ermittlungen eingeleitet werden“. Die Beamtin selbst habe Fragen zu dem Fall nicht be­antworten wollen. „Der Spiegel“ verweist auch darauf, dass die Bundeswehr in einem anderen Fall bereits wegen Un­regelmäßigkeiten bei der Fluthilfe ermittelt: Ein Oberstleutnant soll demnach seinem vorgesetzten General eine Vorzugsbehandlung verschafft haben.

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(wes)
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