Im Wert von 125 500 Euro Diebe stehlen Jetons aus dem Casino in Bad Neuenahr

Bad Neuenahr · Die Staatsanwaltschaft Koblenz ermittelt gegen drei Männer im Alter von 22 und 23 Jahren. Sie sollen Jetons im Wert von insgesamt 125 500 Euro aus der Spielbank Bad Neuenahr gestohlen haben.

Bild der Verwüstung: Das Kurhaus Bad Neuenahr, in dem die Spielbank untergebracht ist.

Bild der Verwüstung: Das Kurhaus Bad Neuenahr, in dem die Spielbank untergebracht ist.

Foto: Victor Francke

Die Mischung aus Dreistigkeit und Dummheit ist fast schon aufreizend. „Unter Ausnutzung der Flutkatastrophe“, wie die Staatsanwaltschaft Koblenz feststellt, hätten sich drei junge Männer Zugang zur Spielbank Bad Neuenahr verschafft und aus einem Behälter Jetons im Wert von insgesamt 125 500 Euro gestohlen. Die Jetons trugen die Aufschrift „Spielbank Bad Neuenahr“. Jetzt kommt der Faktor Dummheit ins Spiel. „In der Folge sollen die drei Beschuldigten versucht haben, einzelne Jetons im Gesamtwert von 15 100 Euro in der Spielbank ,Ring Casino’ am Nürburgring in Bargeld umzutauschen. Dort wurden sie durch aufmerksame Mitarbeiter des Casinos hingehalten, bis die gerufene Polizei eingetroffen war“, teilte die Staatsanwaltschaft mit.

Von der Katastrophe gezeichnet

Das Casino ist ebenso wie das sie beherbergende, 1903 errichtete Kurhaus von der Flutkatastrophe gezeichnet. Die Flut hat die Bausubstanz unterspült und ganze Wände mitgerissen. Die dabei entstandenen Lücken geben den Blick ins Innere der Spielbankverwaltung frei. Hubertus Feist, der kaufmännische  Leiter der Spielbank Bad Neuenahr, sagte kurz nach den Verwüstungen mit Sinn für eine sarkastische Pointe: „Es ist jetzt ein Freiluftbüro.“

Die mutmaßlichen Jeton-Diebe, ein deutscher, ein italienischer und ein türkischer Staatsbürger, machten sich die Umstände vor Ort zunutze und drangen in das Gebäude der Spielbank ein. Sie stehen nun im Verdacht eines besonders schweren Diebstahls. Alle Beschuldigten stammen laut Staatsanwaltschaft aus dem südlichen Nordrhein-Westfalen. Gegen zwei der Beschuldigten hat der Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Koblenz Haftbefehle erlassen. Hinsichtlich eines Beschuldigten konnte ein dringender Tatverdacht nicht begründet werden, so dass auf einen Haftbefehl verzichtet wurde.

Schutz vor möglichen Nachahmertaten

Aus ermittlungstaktischen Gründen und „auch zum Schutz vor möglichen Nachahmertaten im Katastrophengebiet“ veröffentlicht die Staatsanwaltschaft vorerst keine detaillierte Angaben zum Tatgeschehen und zu den Beschuldigten. Straftaten, die unter Ausnutzung der derzeitigen Notsituation im Katastrophengebiet begangen werden, werde man „mit allen zu Gebote stehenden rechtlichen und tatsächlichen Mitteln verfolgen“, hieß es. Sollte es in einschlägigen Verfahren zu Verurteilungen kommen, werde sich dies „im Rahmen der Strafzumessung erheblich zulasten von Täterinnen und Tätern auswirken“.

Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren

Harald Kruse, Leitender Oberstaatsanwalt in Koblenz, definierte den zu erwartenden Rahmen für ein mögliches Strafmaß im Fall der Spielbank Bad Neuenahr: „Diebstahl wird mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bestraft. Ein besonders schwerer Diebstahl gemäß § 243 StGB liegt unter anderem dann vor, wenn eine Sache gestohlen wird, die durch ein verschlossenes Behältnis besonders gesichert ist, oder wenn der Diebstahl unter Ausnutzung eines Unglücksfalls oder einer gemeinen Gefahr erfolgt. Hierfür droht das Gesetz Freiheitsstrafe zwischen drei Monaten und zehn Jahren an.“

Hubertus Feist von der Spielbank Bad Neuenahr war am Freitag nicht für eine Stellungnahme zu erreichen. Anrufe bei der Spielbank werden aus kommunikationstechnischen Gründen derzeit zur Spielbank Bad Dürkheim weitergeleitet.

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