Streit um ein Kleinod in Sinzig Kein Schutz für das Walterscheid-Haus

Sinzig · Die zuständige Behörde lehnt eine erneute Prüfung der Denkmalwürdigkeit für das historische Gebäude strikt ab. Engagierte Bürger wollen das nicht akzeptieren.

 Das so genannte Haus Walterscheid in Sinzig ist ein Kleinod. Aber wie schutzwürdig ist es wirklich?

Das so genannte Haus Walterscheid in Sinzig ist ein Kleinod. Aber wie schutzwürdig ist es wirklich?

Foto: ahr-foto

Als der Sinziger Denkmalförderverein jüngst tagte, sorgte das „Haus Walterscheid“ für Spannung. Es ist Teil des Geländes Alte Druckerei zwischen Mühlenbachstraße und Barbarossastraße, wo die Firma Nova Investment den Abriss der Gebäude und einen Neubau für altersgerechtes Wohnen plant. Der Zweite Vorsitzende Matthias Röcke teilte mit, der Vorstand beantrage die Unterschutzstellung. Durch Vereinsmitglied, Diplom-Restaurator Bernd Retterath, lägen neue Erkenntnisse vor.

Denkmal-Behörde gegen Sinziger Verein

Doch nach Auskunft der Unteren Denkmalschutzbehörde gegenüber dem General-Anzeiger wird dem Bau nach früheren abschlägigen Bescheiden auch aktuell die Denkmalwürdigkeit abgesprochen.

Schon 2016 setzte sich der Verein dafür ein, das stadtbildprägende, aber nicht denkmalgeschützte Gebäude Mühlenbachstraße 40, einst Sitz der Sinziger Zeitung und bis vor kurzem der Buchhandlung Walterscheid, zu erhalten. Nun beantragt er den Denkmalschutz, da das klassizistisch anmutende Haus älter sei und mehr Originalsubstanz besitze als angenommen. Restaurator Retterath: „Eigentlich haben wir ein Barockgebäude“, wohl entstanden nach dem Stadtbrand von 1758. Er erläuterte seinen Befund, führte auch „schöne Baudetails“ auf, etwa einen Flurboden aus Schiefer und Marmor, barocke Einbauten, eine dekorierte Baluster-Treppe und einen Saal-Kassettenboden aus Nussbaum und Eiche. Nach Retterath dokumentiert das Gebäude hervorragend die bürgerliche Wohnkultur des 18. und 19. Jahrhunderts und ist durch weitreichende Originalität einzigartig in Sinzig.

Was steckt hinter der Entscheidung?

Annette Willerscheid von der Unteren Denkmalschutzbehörde streitet dies gegenüber dem General-Anzeiger ab. Obgleich die Behörde das Engagement der Bürger oder wie aktuell des Sinziger Vereins begrüße, könne nicht jedes „aus Gründen der Stadtbildpflege oder der Ortsgeschichte erhaltenswerte alte Haus als Kulturdenkmal im Sinne des Denkmalschutzgesetzes ausgewiesen werden.“ Bei der Denkmalauswahl sei „gerade angesichts der Masse der überlieferten Bauten des 19. Jahrhunderts, der landesweite Maßstab zu berücksichtigen“. Zweites Kriterium: eine weitgehend ungestörte Überlieferung und „Anschaulichkeit der historischen Bausubstanz“. Willerscheid: „Im Rahmen der Denkmalschnellerfassung wurde das um 1800/20 in nachbarocken bzw. klassizistischen Formen errichtete Wohn- und Geschäftshaus Mühlenbachstraße 40 in Sinzig schon am 06.04.2000 in Augenschein genommen und nicht als Kulturdenkmal im Sinne des Denkmalschutzgesetzes eingestuft. Eine erneute Prüfung wurde 2016 durch eine Bürgeranfrage veranlasst und von der Generaldirektion Kulturelles Erbe, Mainz, durchgeführt. Es konnten auch damals keine ausreichenden Argumente für die

Denkmaleigenschaft angeführt werden.“ Willerscheid weiter: „Denn mit dem nachträglichen Ladendurchbruch und den rückseitigen An- und Umbauten ist die Originalsubstanz des Hauses derart stark reduziert bzw. in der Anschaulichkeit der historischen Merkmale beeinträchtigt, dass sich ein Denkmalwert nicht begründen lässt. Eine weitere Überprüfung wird nicht durchgeführt werden.“

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