Entschließung im Bundesrat Frist für die Flut-Wiederaufbauhilfe soll verlängert werden

Bonn · Bisher müssen Flutopfer bis Ende Juni einen Antrag auf Wiederaufbauhilfe stellen. Jetzt stehen die Chancen sehr gut, dass die Frist um drei Jahre verlängert wird.

Zahlreiche Häuser, wie hier in Altenahr, sind noch nicht wieder instandgesetzt. Die Verlängerung der Antragsfristen für Gelder aus dem Wiederaufbaufonds kann dabei helfen.

Zahlreiche Häuser, wie hier in Altenahr, sind noch nicht wieder instandgesetzt. Die Verlängerung der Antragsfristen für Gelder aus dem Wiederaufbaufonds kann dabei helfen.

Foto: AHR-FOTO

Betroffene der Flutkatastrophe vom Juli 2021 sollen mehr Zeit erhalten, um finanzielle Hilfe aus dem Wiederaufbaufonds von Bund und Ländern zu beantragen. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am Freitagmorgen eine Verlängerung der Frist, die nach den bisherigen Regelungen am 30. Juni dieses Jahres ausläuft, um drei Jahre auf den Weg gebracht. Die Ländervertretung stimmte einstimmig für einen entsprechenden Antrag der nordrhein-westfälischen Landesregierung, eine Debatte gab es nicht.

Konkret forderte der Bundesrat mit seiner Entschließung die Bundesregierung auf, „alle notwendigen Schritte zur Verlängerung der Antragsfrist bis zum 30. Juni 2026 sowie der Bewilligungsfrist bis zum 31. Dezember 2030 in die Wege zu leiten“.

Ein Regierungssprecher hatte dem GA schon Anfang dieser Woche erklärt, dass die Bundesregierung vorbehaltlich der Entscheidung des Bundesrates beabsichtige, eben jene notwendigen Schritte zur Verlängerung der Fristen einzuleiten. Dazu werde die Bundesregierung auf die Länder mit einem Entwurf zur Änderung der Aufbauhilfeverordnung 2021 und der zugehörigen Verwaltungsvereinbarung zukommen.

30 Milliarden Euro stehen im Wiederaufbaufonds zur Verfügung, den Bund und Länder nach der Flutkatastrophe im Sommer 2021 aufgelegt haben. Die Hälfte davon geht nach Rheinland-Pfalz, der allergrößte Teil davon wiederum ins Ahrtal, wo mindestens 134 Menschen starben und die schwersten Schäden zu verzeichnen waren.

Dreyer ist überzeugt, dass Verlängerung der Fristen kommt

Die rheinland-pfälzische Landesregierung hatte sich schon seit Ende November vorigen Jahres zuversichtlich gezeigt, dass die Frist verlängert wird. Eine entsprechende Ankündigung kam bereits damals aus Berlin. Erst Anfang dieser Woche hatte Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) erklärt, die Bundesregierung werde die Verlängerung „in Kürze“ auf den Weg bringen.

Die CDU-Bundestagsabgeordnete Mechthild Heil, die im Parlament den Wahlkreis Ahrweiler vertritt, machte gegenüber dem GA die Bedeutung der Fristverlängerung deutlich: „Das ist total entscheidend. Das wäre eine Katastrophe für das Tal, wenn das auslaufen würde.“ Allerdings hätte die Frist ihr zufolge von Anfang an länger sein müssen. Sie warf der Landesregierung Rheinland-Pfalz vor, es versäumt zu haben, die Initiative für die Umsetzung der Fristverlängerung zu ergreifen. „Niemand hat eine Initiative gestartet, außer NRW mit der Offensive im Bundesrat“, lobte Heil den nördlichen Nachbarn von Rheinland-Pfalz, der von ihrem Parteifreund Hendrik Wüst regiert wird. Damit die Fristen wirklich verlängert werden, müsse nun noch die entsprechende Verwaltungsvereinbarung zwischen den betroffenen Bundesländern – neben Rheinland-Pfalz und NRW sind das Sachsen sowie Bayern – angepasst werden. In dieser seien die Fristen festgelegt. „Für das Ahrtal wünsche ich mir, dass man nicht den langen Weg geht, sondern die kurzen Wege, die auch rechtlich möglich sind“, so Heil.

Ein Sprecher der rheinland-pfälzischen Landesregierung verwies im Gespräch mit dem GA darauf, dass die Landesregierung sich bereits frühzeitig gegenüber der Bundesregierung für eine Fristverlängerung eingesetzt habe. Zu der Umsetzung habe die Landesregierung mit der Bundesregierung in einem „konstruktiven Austausch“ gestanden. Deshalb habe es für eine eigene Bundesratsinitiative aus Sicht der Landesregierung Rheinland-Pfalz keine Veranlassung gegeben. Zu Beginn der Woche sei die Ressortabstimmung zur Änderung der Verwaltungsvereinbarung in der Bundesregierung abgeschlossen worden. „Nach unserem Kenntnisstand wird die Bundesregierung nun zeitnah mit einem Entwurf zur Änderung der Aufbauhilfeverordnung 2021 und der zugehörigen Verwaltungsvereinbarung auf die Länder zukommen“, so der Sprecher.

Ahr-Landrätin Cornelia Weigand (parteilos) zeigte sich bereits am Dienstag „sehr froh“ angesichts der Mitteilung von Ministerpräsidentin Dreyer zur Fristverlängerung. Bereits nach der Ankündigung des Bundesfinanzministeriums im November 2022 sei seitens der Verwaltung und bei der Bevölkerung im Kreis Ahrweiler große Erleichterung spürbar gewesen.

Flut-Wiederaufbauhilfe: Erleichterung auch im Rhein-Sieg-Kreis

Auch im Rhein-Sieg-Kreis zeigte man sich erleichtert. Die Fristverlängerung sei „von enormer Bedeutung“, sagte Swisttals Pressesprecher Bernd Kreuer. Er nannte mehrere Gründe dafür, dass noch kein Antrag gestellt wurde. Manche Betroffene hätten sich noch nicht getraut, andere keinen Gutachter bekommen, wieder andere hätten noch Unterlagen beibringen müssen und bei weiteren Bürgern hätten sich die Schäden erst später gezeigt, sagte Kreuer.

Kritik an der Bundesregierung kam am Freitag von NRW-Kommunalministerin Ina Scharrenbach (CDU): „Es ist für mich absolut nicht mehr nachvollziehbar, warum die Bundesregierung seit Dezember 2022 nicht in das Handeln kommt“, begründete sie die Initiative der Landesregierung. Am 30. Juni 2023 ende die Antragsfrist, die Zeit laufe. Dabei müssten „nur zwei Jahreszahlen in der Bundesvorgabe geändert werden“ und die Länder könnten den betroffenen Menschen Perspektive geben, so die Ministerin.

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