Entschließung im Bundesrat Frist für die Flut-Wiederaufbauhilfe soll verlängert werden

Bonn · Bisher müssen Flutopfer bis Ende Juni einen Antrag auf Wiederaufbauhilfe stellen. Jetzt stehen die Chancen sehr gut, dass die Frist um drei Jahre verlängert wird.

 Zahlreiche Häuser, wie hier in Altenahr, sind noch nicht wieder instandgesetzt. Die Verlängerung der Antragsfristen für Gelder aus dem Wiederaufbaufonds kann dabei helfen.

Zahlreiche Häuser, wie hier in Altenahr, sind noch nicht wieder instandgesetzt. Die Verlängerung der Antragsfristen für Gelder aus dem Wiederaufbaufonds kann dabei helfen.

Foto: AHR-FOTO

Dreyer ist überzeugt, dass Verlängerung der Fristen kommt

Flut-Wiederaufbauhilfe: Erleichterung auch im Rhein-Sieg-Kreis

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