Verwaltungsgericht entscheidet Gericht: Schülerin muss geeignete Maske tragen

Kreis Ahrweiler · Ohne Erfolg blieb der Eilantrag einer Grundschülerin aus dem Kreis Ahrweiler, die durchsetzen wollte, auf dem Schulhof eine Maske aus Spitzenstoff zu tragen. Das Koblenzer Verwaltungsgericht wies den Eilantrag zurück.

 Das Koblenzer Verwaltungsgericht hat dem Eilantrag einer Schülerin nicht stattgegeben. (Symbolfoto)

Das Koblenzer Verwaltungsgericht hat dem Eilantrag einer Schülerin nicht stattgegeben. (Symbolfoto)

Foto: dpa/Marijan Murat

Lehrer können den Kontakt mit anderen Schülern auf dem Schulhof unterbinden, wenn ein Schüler auf dem Schulgelände keine geeignete Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) trägt. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz und lehnte den Eilantrag einer Schülerin ab.

Die Grundschülerin war auf dem Schulhof mit einer Maske aus Spitzenstoff erschienen. Daraufhin durfte sie in der Pause nicht mit anderen Schülern in Kontakt kommen. Hiergegen richtete sich der Eilantrag der Schülerin, mit dem sie vortrug, sie werde so diskriminiert. Das Tragen einer anderen Maske führe bei ihr zu gesundheitlichen Schäden.

Das Gericht befand, die Schulleitung könne auf Basis ihres Hausrechtes durchsetzen, dass alle Schüler auf dem Schulgelände eine MNB tragen. Der Stoff müsse geeignet sein, eine Weiterverbreitung des Coronavirus zu erschweren. Dies sei bei der von der Schülerin verwendeten MNB nicht der Fall.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort