Rastplatz in Grafschaft Parkplätze für Lastwagen sind an der A61 Mangelware

Grafschaft · Stellplätze für Lastwagen sind auf der Autobahn 61 in manchen Abschnitten Mangelware. So ist der kleine Rastplatz Goldene Meile in Höhe der Gemeinde Grafschaft dramatisch überlastet. Etwa 80 neue Stellplätze für Laster sollen entstehen.

 Ein Blick auf den Parkplatz Goldene Meile an der A 61 bei Gelsdorf.

Ein Blick auf den Parkplatz Goldene Meile an der A 61 bei Gelsdorf.

Foto: Martin Gausmann

Seit Jahren mangelt es in Teilabschnitten der Autobahn 61 an Parkmöglichkeiten für Lastwagen. Insbesondere im Bereich zwischen dem Meckenheimer Kreuz und dem Kreuz Koblenz hat sich die Situation zugespitzt. Der kleine Rastplatz Goldene Meile in Höhe der Grafschaft ist dramatisch überlastet. Ein Ausbau von 20 auf rund 100 Stellplätze ist geplant.

Brummi-Fahrer, die ihre Ruhezeiten einhalten müssen, weichen zunehmend gerne in den Ringener Innovationspark aus. Dort kommt es dann zu wilden Parkereien. Ohne WC, ohne Waschgelegenheit und Verpflegungsmöglichkeit harren die Fahrer dort aus. Nicht selten sorgen deren Hinterlassenschaften für Ärger. Mit einem Ausbau der Rastanlage an der Autobahn könnte für Abhilfe gesorgt werden. Dafür zuständig ist ab dem nächsten Jahr die neu gegründete Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung West, mit Sitz in Montabaur. Sie soll in Rheinland-Pfalz die Aufgabe vom Landesbetrieb Mobilität übernehmen.

Rund 73.000 Fahrzeuge passieren am Tag die Goldene Meile auf der A61. Dabei liegt der Anteil des Schwerlastverkehrs bei nahezu 20 Prozent. Bedeutet: Fast 14.000 Laster sind innerhalb von 24 Stunden auf dem Streckenabschnitt unterwegs. Schließlich ist die Nord-Süd-Verbindung eine der wichtigsten Transferstrecken zwischen Italien, der Schweiz, den Niederlanden und weiteren im Norden gelegenen Wirtschaftsräumen. Die Tank- und Rastanlagen Brohltal (Ost und West) sind derzeit auf der Westseite mit 57 Lkw-Stellplätzen und auf der Ostseite mit 157 Lkw-Stellplätzen ausgestattet. Die nächste Raststätte in nördliche Richtung ist die Anlage Peppenhoven zwischen Rheinbach und Swistal. In Richtung Süden muss man bis hinter Koblenz zum Rasthaus Mosel tuckern.

„Der Bedarf an zusätzlichen Lkw-Parkplätzen am Parkplatz Goldene Meile wird nicht verkannt“, so die Autobahn GmbH auf Anfrage des GA. Allerdings: Laut den Empfehlungen für Rastanlagen an Straßen sollte der Regelabstand von bewirtschafteten Rastanlagen 50 bis 60 Kilometer betragen. Dazwischen sollten unbewirtschaftete Anlagen im Regelabstand von 15 bis 20 Kilometern liegen.

34 Kilometer zwischen den Rastanlagen

Der Abstand der Rastanlage Peppenhoven zu Brohltal beträgt exakt 34 Kilometer. Dazwischen liegt die vom Bund geplante Park- und WC-Anlage Goldene Meile (zehn Lkw-Stellplätze), Hassel (zwei Stellplätze) und Höchen (zehn Stellplätze). Insofern sind die Regelabstände eingehalten. Darüber hinaus stehe innerhalb des Abschnitts zwischen dem Autobahnkreuz Meckenheim bis Koblenz noch der Autohof bei Mendig an der A61 und der Autohof bei Plaidt an der B256 zur Verfügung, erklärte die Autobahn GmbH.

Die Erweiterungsplanung des Landesbetriebs Mobilität in Höhe der Grafschaft beinhaltet eine WC-Anlage, weiterhin ist eine Fläche für einen eventuellen Kiosk vorgesehen. „Hierzu müsste, falls vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur gewünscht, eine öffentliche Ausschreibung für einen Konzessionär/Betreiber erfolgen“, erklärte die Autobahn GmbH.

Zurzeit befinde sich die Erweiterung des Rastplatzes, in der verschiedene Varianten erarbeitet und gegenübergestellt würden, in der sogenannten Vorplanung. Aufgrund der frühen Bürgerbeteiligung sei man bemüht, weitere Varianten unter Berücksichtigung der vorgebrachten Einwendungen zu erarbeiten. denn nicht jeder in der Grafschaft ist mit einer räumlichen Ausdehnung des Rastplatzes einverstanden. Insbesondere werden Lärmbelästigungen befürchtet.

Kein Thema ist derzeit der vor einigen Jahren für die Grafschaft angedachte Autohof, der von Brummifahrern zum Tanken, Rasten und Verpflegen angesteuert werden könnte. „Rastanlagen an Autobahnen sind ein fester Bestandteil der Autobahninfrastruktur und werden ausschließlich von der Autobahn angedient. Autohöfe sind Anlagen privatwirtschaftlicher Art und nicht Bestandteil des Autobahnnetzes“, so die Autobahn GmbH. Das bedeutet, dass Autohöfe stets von einem untergeordneten Straßennetz erschlossen werden. Dann aber ist die GmbH des Bundes nicht mehr zuständig.

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