Nachhaltigkeit auf der Grafschaft Aus der ehemaligen Tongrube Leimersdorf soll ein Solarpark werden

Grafschaft · Mit dem Strom aus der 9,5 Megawattpeak leistenden Anlage könnten bis zu 6000 Menschen mit Strom versorgt werden. Der Grafschafter Bauausschuss befürwortet das Projekt und den Investor Eifelstrom GmbH einstimmig.

 Die Tongrube in Leimersdorf soll künftig als Stellfläche für eine Fotovoltaikanlage genutzt werden.

Die Tongrube in Leimersdorf soll künftig als Stellfläche für eine Fotovoltaikanlage genutzt werden.

Foto: Martin Gausmann

Auf einem Teil der ehemaligen Tongrube Leimersdorf soll künftig eine etwa zehn Hektar große Fotovoltaik-Freiflächenanlage errichtet werden. Dieses Projekt von Frank Asbeck als Geschäftsführer der Eifelstrom GmbH befürwortete der Grafschafter Bauausschuss jetzt einstimmig. Doch bevor die Gemeinde ein Bauleitplanverfahren einleiten könne, müssten noch eine Reihe von offenen Fragen geklärt werden.

Sollte die bis zu 9,5 Megawattpeak leistende Anlage tatsächlich gebaut werden, könnten damit bis zu 6000 Menschen mit Strom versorgt werden, rechnete Grünen-Fraktionschef Mathias Heeb vor. „Das ist jedenfalls der richtige Schritt zur richtigen Zeit in die richtige Richtung“, fand er. Zustimmung signalisierte auch Christian Klein (CDU), vor allem im Hinblick darauf, dass die fraglichen Flächen wohl ohnehin nicht mehr für eine landwirtschaftliche Nutzung infrage kämen. „Was soll man auch sonst mit den Flächen machen?“, fragte er. Darüber hinaus sah Udo Klein (SPD) in dem Projekt auch einen wichtigen Baustein, um von dem Thema Schadstoffdeponie wegzukommen, das immer noch in einigen Hinterköpfen vorhanden sei.

Mit Fotovoltaikanlagen bestückt werden sollen die beiden bereits wieder verfüllten Flächen links und rechts der „Landskroner Straße“. Die nördliche Fläche sei bereits rekultiviert und aus der Bergaufsicht entlassen, während die südliche Fläche noch unter Bergaufsicht stehe, so Bürgermeister Achim Juchem (CDU). Als Fotovoltaikfläche könne der südliche Teil jedoch nur genutzt werden, wenn auch er aus der Bergaufsicht entlassen worden sei. Darum müsse sich der Investor kümmern. Das Nordfeld wie auch das Südfeld seien im regionalen Raumordnungsplan Mittelrhein-Westerwald bislang als „Vorranggebiet Rohstoffabbau“ ausgewiesen, weshalb im Vorfeld noch überprüft werden müsse, ob das Vorhaben mit den landesplanerischen Zielen im Einklang stehe und raumplanerisch verträglich sei. Bis zum Heckweg seien die Flächen derzeit mit einem Stabilisat verfüllt, südlich davon liege der Grubenbereich, für den 2019 ein Abschlussbetriebsplan beantragt wurde.

Doch grundsätzlich entspreche das Vorhaben den genehmigungsrechtlichen Rahmenbedingungen, bestätigte Stadtplaner Klaus Becker. Um jedoch in den Genuss einer Förderung nach dem Erneuerbaren Energien-Gesetz (EEG) zu gelangen, seien wesentliche Einschränkungen zu beachten. Voraussetzung für das Einleiten eines Bauleitplanverfahrens sei nicht zuletzt der Abschluss eines städtebaulichen Vertrages, in dem die Übernahme aller Kosten durch den Investor festgeschrieben werden müsse. Ein entsprechender Vertragsentwurf liege bereits vor. Erforderlich seien sowohl die Änderung des Flächennutzungsplanes wie auch die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, in dem ein „sonstiges Sondergebiet“ festgeschrieben werde. Durch die geplante Anlage von Laubstrauchhecken und deren dauerhafte Pflege werde ein wesentlicher Beitrag zur Aufwertung der Flora und Fauna geleistet und zugleich ein natürlicher Sichtschutz erreicht.

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