Tongrube Leimersdorf Deponie Leimersdorf: Verfahren gerät ins Stocken

LEIMERSDORF · Das Verfahren zur Umwandlung der Leimersdorfer Tongrube in eine Bauschuttdeponie stagniert zurzeit. Die Fachbehörden befassen sich mit dem äußerst umstrittenen Anliegen, das in der Grafschaft und im gesamten Kreis Ahrweiler auf Ablehnung stößt.

 Die Leimersdorfer Tongrube soll nach dem Willen ihres Betreibers eine Mülldeponie werden.

Die Leimersdorfer Tongrube soll nach dem Willen ihres Betreibers eine Mülldeponie werden.

Foto: Martin Gausmann

Die im Grafschafter Ortsbezirk Leimersdorf für Turbulenzen sorgende Absicht, die dort vorhandene, nahezu ausgebeutete Tongrube in eine Mülldeponie umzuwandeln, ist in einen Zustand der vorübergehenden Stagnation geraten. Wie die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (SGDN) auf Anfrage des General-Anzeigers bestätigte, muss der Tongrubenbetreiber noch zahlreiche Ergänzungsunterlagen beibringen, ehe über das strittige Vorhaben entschieden werden kann.

Am 18. Dezember hatte es einen sogenannten „Scoping-Termin“ gegeben. Bedeutet grundsätzlich: Vor Beginn des Verfahrens zur Umweltverträglichkeitsprüfung teilt die zuständige Behörde dem Antragsteller in einem Schreiben den Inhalt und den Umfang der Unterlagen mit, die er zu den Umweltauswirkungen seines Vorhabens voraussichtlich vorzulegen hat. Vor diesem Unterrichtungsschreiben berät die Behörde den Antragsteller und lädt ihn und die zu beteiligenden Behörden zu einer Besprechung, die sich unter anderem auf die Methoden der Umweltverträglichkeitsprüfung sowie auf sonstige für die Durchführung dieser gerade in diesem Fall so wichtigen Umweltverträglichkeitsprüfung relevanten Fragen erstrecken soll.

Es erfolgt noch keine inhaltliche Prüfung

Die Besprechung zwischen Behörde und Antragsteller soll das Verfahren beschleunigen. Aber: Es erfolgt noch keine inhaltliche Prüfung der Umweltverträglichkeit. „In diesem Termin wurde der Antragsteller darauf hingewiesen, dass zur Prüfung des Antrages noch umfangreiche Ergänzungen hinsichtlich der Unterlagen erforderlich sind“, teilte die Sprecherin der SGD Nord, Sandra Hansen-Spurzem, dem GA mit.

Zu diesem Scoping-Termin sei ein Protokoll erstellt worden, das man dem Antragsteller Anfang Januar zugestellt habe. Hansen-Spurzem: „In diesem Protokoll ist noch einmal konkret aufgeführt, welche Unterlagen vorgelegt werden müssen.“

Zahlreiche Behörden werden beteiligt

Erst wenn alle diese Unterlagen vorlägen und durch die SGD Nord auf Vollständigkeit überprüft seien, könne sich ein Beteiligungsverfahren anschließen. In diesem Verfahren würden dann alle Träger öffentlicher Belange und die Öffentlichkeit beteiligt.

Im sich anschließenden Verfahren wird eine stattliche Anzahl an Behörden beteiligt: das Landesamt für Umwelt, das Landesamt für Geologie und Bergbau, die SGD Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz, die Gewerbeaufsicht und der Bereich Naturschutz, die Gemeinde Grafschaft, der Landkreis Ahrweiler, die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, die SGD Süd/Zentralstelle der Forstverwaltung sowie die Generaldirektion Kulturelles Erbe/Direktion Archäologie.

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