Grafschafter Güllebecken Es darf gebaut werden

GRAFSCHAFT · Die Entscheidung des Koblenzer Verwaltunsgerichts, dass ein Gelsdorfer Landwirt sein Güllebecken bauen darf, ist eine Schlappe für die Kreisverwaltung und eine bittere Pille für die Bürgerinitiative.

Entsetzen bei der Bürgerinitiative „Gülle-Stopp für die Grafschaft“, Enttäuschung in der Kreisverwaltung Ahrweiler, Freude bei Gelsdorfs Landwirt Theo Münch: Das Verwaltungsgericht Koblenz hat die Kreisverwaltung Ahrweiler verpflichtet, die vom Landwirt beantragte Baugenehmigung zur Errichtung des Güllebeckens in Grafschaft-Gelsdorf mit Auflagen und Nebenbestimmungen zu erteilen. Die Kreisverwaltung und die beigeladene Gemeinde Grafschaft wollen nun das Gerichtsurteil auswerten und über die weiteren Schritte entscheiden. Das beantragte Becken soll bis zu rund 5,5 Millionen Liter Gülle lagern.

Münch hatte bis zur mündlichen Gerichtsverhandlung am 20. Oktober (der GA berichtete) nicht die notwendige Erschließung des Wirtschaftsweges nachgewiesen. Daher versagte die Kreisverwaltung die Baugenehmigung. Dagegen klagte der Gelsdorfer Landwirt. Erst während des Gerichtstermins erklärte sein Anwalt: Sein Mandant werde den von der Landesstraße 83 abzweigenden 350 Meter langen Wirtschaftsweg bis zum Standort des beantragten Güllebeckens in einen technisch für die Gülleanlieferung mit Schwerlastverkehr geeigneten Zustand ausbauen und die Gemeinde Grafschaft für die Nutzungsdauer des Beckens von der Unterhaltung des Wegs freistellen.

Dieser Zusage vertrauend hat das Verwaltungsgericht den Ablehnungsbescheid, durch den der Kreis die Baugenehmigung versagt hatte, aufgehoben und verfügt, die Baugenehmigung mit der Nebenbestimmung zu erteilen, dass der Landwirt den Betrieb des Güllebeckens erst nach Umsetzung des Erschließungsangebots aufnehmen darf. Heißt: Erst wird der Wirtschaftsweg in einen Lkw-tauglichen Zustand gebracht, dann darf darüber die Gülle transportiert werden.

Weiterhin stellt das Gericht in seinem Urteil fest: Aufgrund der vorgelegten Gutachten, unter anderem der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, sowie der fachbehördlichen Stellungnahmen der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord rufe das Güllebecken keine schädlichen Umwelteinwirkungen und keine unzumutbaren Geruchsbeeinträchtigungen hervor.

„Für uns ist das eine Katastrophe“, meinte Reinhold Hermann, der 2013 in Gelsdorf die Bürgerinitiative gegen das geplante Güllebecken und gegen Massentierhaltung gegründet hatte. „Für die gesamte obere Grafschaft ist das eine furchtbare Gerichtsentscheidung“, so der pensionierte Bundeskriminalbeamte. Er befürchtet nun, das dem Betrieb von Güllebecken „Tor und Tür“ geöffnet sind. Hermann: „Da steckt ein dickes Geschäft dahinter. Münch wird nicht der einzige bleiben, der jetzt ein Güllebacken bauen will.“

Die Sorge: Der Gestank, der bislang lediglich an 30 Tagen im Jahr feststellbar war, könne nun zur Dauerbelästigung werden. „Die Brühe muss ja ständig aufgerührt werden“, erklärte Hermann. Die Folge: Der Jauchegeruch könnte ständig und immer wieder in Richtung Bebauung wabern. „Wir sind zu Tode betrübt“, sagte er.

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